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Kündigungsausschluss Wohnung - wegen Geburt eines Kindes kündigen
Ob die Geburt eines Kindes zur Beendigung eines Mietvertrags führen kann, obwohl im Mietvertrag ein Kündigungsausschluss, Kündigungsverzicht vereinbart ist, ist zu prüfen - ausnahmsweise kann wegen Familienzuwachs eine Kündigung der Wohnung möglich sein.
Kündigungsausschluss, Kündigungsverzicht - Regelung im Mietvertrag auf Wirksamkeit prüfen
Die Situation ist nicht ungewöhnlich, wenn die Wohnung durch die Geburt eines Kindes viel zu klein ist, man sich räumlich vergrößern muss.
Fachlich zu prüfen ist zunächst, ob der Kündigungsausschluss vertraglich wirksam vereinbart ist: Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss im Mietvertrag wirksam?
- Ist die Vereinbarung unwirksam, können Sie mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Kündigungsauschluss - Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags durch Mieter
Zunächst ist wichtig, dass der vereinbarte Kündigungsausschluss dazu führt, dass Sie trotz Familienzuwachs noch längere Zeit in der viel zu kleinen Wohnung bleiben müssen, für die Miete gezahlt werden muss.
Ein Anspruch, aus dem Vertrag entlassen zu werden, kann nur ausnahmsweise bestehen:
- wenn Ihr Interesse an der Vertragsbeendigung deutlich schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters, Sie am Vertrag festzuhalten,
und - Sie dem Vermieter einen - oder besser mehrere - geeignete Nachmieter stellen, die tatsächlich bereit sind, die Wohnung zu mieten und dem Vermieter ausreichende Sicherheit (Bonität) bieten.
Mietvertrag der Wohnung wegen Geburt eines Kindes auflösen, beenden
Es ist möglich, sich mit dem Vermieter auf eine vorzeitige Vertragsauflösung mit einem Mietaufhebungsvertrag zu einigen:
Mit Mietaufhebungsvertrag den Mietvertrag der Wohnung beenden.
Wenn Sie sich mit dem Vermieter nicht auf eine vorzeitige Vertragsauflösung einigen können:
- Unbedingt anwaltlich beraten lassen und klären, ob und wie die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages durchgesetzt werden kann.
Vermieter stimmt einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wegen Familienzuwachs nicht zu
Es kommt dann meist zum Rechtsstreit. Das Gericht klärt dann, ob das berechtigte Interesse des Mieters, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, größer ist, als das Interesse des Vermieters, für die Fortsetzung des Mietvertrags.
Beendigung des Mietvertrags mit Kündigungsausschluss - Schadenersatz für Vermieter fällig?
Wenn ein Richter später entscheidet, dass Sie doch keinen Anspruch auf die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags hatten, müssten Sie schlimmstenfalls sogar bis zum vereinbarten Vertragsende die volle Miete zahlen - der Vermieter ist nicht verpflichtet, selbst einen Nachmieter zu suchen.
Redaktion
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