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Weitervermietung Zimmer durch Untermieter - Kündigung Hauptmieter
Wenn ein Untermieter ihm vermietete Zimmer weitervermietet, (z.B. an Touristen), dann kann aus diesem Handeln eine berechtigte Kündigung für den Hauptmietvertrag folgen.
In vielen Städten gibt es mittlerweile ein Zweckentfremdungsverbot - die Vermietung oder Untervermietung von Wohnraum an Touristen ist nicht erlaubt.
Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit Bußgeldern geahndet werden und es besteht ein Kündigungsrisiko für den Hauptmietvertrag.
Untermieter vermietet einzelne Zimmer der Wohnung - Weitervermietung an Touristen
Vor dem Landgericht Berlin (Az. 65 S 318/15) wurde diese unerlaubte Untervermietung verhandelt, denn der Vermieter kündigte den Hauptmietvertrag:
Kündigung Mietvertrag bei unerlaubter Untervermietung .
Das Amtsgericht hatte die fristgemäße Kündigung des Hauptmietvertrages nicht zugelassen, der Vermieter ging in Berufung.
Unerlaubte Untervermietung von Zimmern durch Untermieter - Kündigung Hauptmietvertrag
Das Landgericht urteilte, dass es sich beim Verhalten des Untermieters um eine erhebliche Pflichtverletzung handele:
Kündigung Mietvertrag - schwere Vertragsverletzung durch Mieter .
- Das Verhalten des Untermieters müssten sich die Hauptmieter der Wohnung zurechnen lassen, denn diese seien letztlich im vertraglichen Verhältnis gegenüber ihrem Vermieter für das Fehlverhalten des Untermieters verantwortlich.
Auch wenn die Hauptmieter ihrem Untermieter gekündigt hätten und zukünftig keine Untervermietung mehr erfolgen sollte, so sei darin keine Milderung für die Schwere der Pflichtverletzung zu sehen - die Kündigung des Mietvertrages sei gerechtfertigt.
Kurzzeitige Weitervermietung eines Zimmers des Untermieters - Befristung
Nur wenn der Vermieter der Wohnung einer weiteren (befristeten) Untervermietung ebenfalls zugestimmt hätte, dann wäre das in Ordnung.
Soll eine häufigere Untervermietung an Touristen erfolgen, dann wird ein Vermieter dem selten zustimmen.
Längere Abwesenheit des Untermieters - Zimmer soll weitervermietet werden
Manche Vermieter lassen eine zweckbefristete, kurzzeitige Weitervermietung eines Zimmers des Untermieters zu, wenn es sich z.B. darum handelt, dass ein Student ein Auslandspraktikum oder Auslandssemester wahrnehmen will, dann wieder sein Studium am Wohnort fortsetzt - immer den Vermieter um Erlaubnis bitten.
Redaktion
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