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Weitervermietung Zimmer durch Untermieter - Kündigung Hauptmieter

Vermietet ein Untermieter das ihm vermietete Zimmer weiter, z.B. an Touristen, dann kann aus diesem Handeln eine berechtigte Kündigung für den Hauptmietvertrag folgen.

Zweckentfremdungsverbot - Untervermietung an Touristen nicht erlaubt

In vielen Städten gibt es mittlerweile ein Zweckentfremdungsverbot - die Vermietung oder Untervermietung von Wohnraum an Touristen ist nicht erlaubt.
Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot können mit Bußgeldern geahndet werden, und es besteht ein Kündigungsrisiko für den Hauptmietvertrag.

Untermieter vermietet einzelne Zimmer der Wohnung - Weitervermietung an Touristen

Vor dem Landgericht Berlin (Az. 65 S 318/15) wurde wegen einer unerlaubten Untervermietung verhandelt, denn der Vermieter kündigte den Hauptmietvertrag, weil ein Untermieter seinerseits einen Raum an Touristen weitervermietet hatte.
Kündigung Mietvertrag bei unerlaubter Untervermietung .

Das Amtsgericht hatte keine ausreichenden Gründe für eine fristgemäße Kündigung des Hauptmietvertrages gesehen, der Vermieter ging in Berufung.

Unerlaubte Untervermietung von Zimmern durch Untermieter - Kündigung Hauptmietvertrag

Das Landgericht urteilte, die Weitervermietung sei dem Untermieter nicht erlaubt gewesen, es habe sich beim Verhalten des Untermieters vielmehr um eine erhebliche Pflichtverletzung gehandelt.
Kündigung Mietvertrag - schwere Vertragsverletzung durch Mieter  .

  • Das Verhalten des Untermieters müssten sich die Hauptmieter der Wohnung zurechnen lassen, denn diese seien letztlich im vertraglichen Verhältnis gegenüber ihrem Vermieter für das Fehlverhalten des Untermieters verantwortlich.

Auch wenn die Hauptmieter ihrem Untermieter gekündigt hätten und zukünftig keine Untervermietung mehr erfolgen sollte, so sei darin keine Milderung für die Schwere der Pflichtverletzung zu sehen - die Kündigung des Mietvertrages sei gerechtfertigt.

Kurzzeitige Weitervermietung eines Zimmers des Untermieters - Befristung

Nur wenn der Vermieter der Wohnung einer weiteren (befristeten) Untervermietung ebenfalls zugestimmt hätte, dann wäre das in Ordnung.

Soll eine häufigere Untervermietung an Touristen erfolgen, dann wird ein Vermieter dem selten zustimmen. 

Längere Abwesenheit des Untermieters - Zimmer soll weitervermietet werden

Manche Vermieter lassen eine zweckbefristete, kurzzeitige Weitervermietung eines Zimmers des Untermieters zu, wenn es sich z.B. darum handelt, dass ein Student ein Auslandspraktikum oder Auslandssemester wahrnehmen will, dann wieder sein Studium am Wohnort fortsetzt - immer den Vermieter um Erlaubnis bitten.


Redaktion


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