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Wohngemeinschaft - Auswechslung von Mietern der WG möglich?

Ist ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft mit mehreren Mietern abgeschlossen, dann ist während des laufenden Mietvertrags eine Auswechslung von einzelnen Mietern der WG nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht ohne weiteres möglich.

Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft - die WG-Mitglieder sind Mieter

Wenn eine Wohngemeinschaft gegründet werden soll, und der Vermieter damit einverstanden ist, geschieht das häufig in der Form, dass mehrere WG-Mitglieder als Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.

Wohngemeinschaft - mehrere Mitglieder schließen Mietvetrag.

Was passiert aber, wenn eines oder mehrere der Mitglieder aus Wohnung und Vertrag herauswollen, andere an ihre Stelle eintreten sollen, Mitglieder der WG also ausgewechselt werden sollen?

Wohngemeinschaft - Regelungen über Mieterauswechslung im Mietvertrag am besten

Am besten ist es, wenn bereits im Mietvertrag Regelungen dafür vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Voraussetzungen Mitglieder ausgewechselt werden können, und dass der Vermieter die Zustimmung nur aus besonderen, die neue Person betreffenden Gründen verweigern kann.

  • Wenn Sie also vor dem Abschluss eines Mietvertrags stehen, sollten Sie möglichst dafür sorgen, dass eine solche Regelung in den Mietvertrag aufgenommen wird.

Austausch von Mietern in Wohngemeinschaft - gesetzliche Regelung fehlt

Ein solch klarer Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft mit dem Recht, Wohngemeinschaftsmitglieder auszutauschen, ist eher selten. Da es keine gesetzliche Regelung zu der Frage gibt, welche Ansprüche Mieter dann haben, ist es Aufgabe der Rechtsprechung, solche Konfliktfälle zu lösen. Zu dieser Frage gab es unterschiedliche Rechtsprechung.

Landgericht Berlin - Anspruch auf Zustimmung
Landgericht Berlin - kein Anspruch auf Zustimmung

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Anspruch auf Auswechslung von WG-Mitglied

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Urteil vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21 - zu dieser Problematik geäußert. Was geschieht, wenn der Vermieter dem Wunsch der Mieter auf Auswechslung von WG-Mitgliedern nicht nachkommen will, und der Mietvertrag keine klare Regelung dazu enthält.

Sechs Männer hatten gemeinsam eine Wohnung angemietet, und im Lauf der Jahre waren immer mal wieder - mit Zustimmung des Vermieters - einzelne Mieter ausgetauscht worden.

Als abermals ein Bewohner / Mieter ausgewechselt werden sollte, verweigerte der Vermieter die Zustimmung.

Das Landgericht Berlin gab dem Vermieter Recht - er sei nicht verpflichtet, der Auswechlsung zuzustimmen.

Landgericht Berlin - kein Anspruch auf Zustimmung

Wechsel von WG-Mitgliedern - Anhaltspunkte für Zustimmungspflicht des Vermieters nötig

Der BGH entschied, allein aus der Tatsache, dass sechs Männer gemeinsam eine Wohnung angemietet haben, könne man nicht schließen, dass die Mieter einen Anspruch darauf hätten, später jederzeit Mitglieder auszutauschen. Es wären konkrete Anhaltspunkte dafür nötig, wonach beide Seiten gewollt hätten, dass die Mieter einen Anspruch auf die Zustimmung der Vermieters zu einer solchen Auswechslung haben.

  • Die Mieter hatten argumentiert, der Vermieter habe ja schließlich früher einem solchen Austausch zugestimmt.

Das liess der BGH nicht gelten, allein daraus lasse sich nicht schließen, dass der Vermieter auch künftig Mieterwechseln zustimmen würde.

Auswechslung von WG-Mitgliedern - mögliche Ausnahme für eine Studenten-WG

Ohne ausdrückliche Vertragsregelung gebe es einen vertraglichen Anspruch auf Auswechslung von WG-Mitgliedern allenfalls dann, so der BGH, wenn beide Seiten davon ausgegangen seien, die Zusammensetzung der Bewohner könne sich oft und in kurzen Zeitabständen ändern, also große Fluktuation zu erwarten sei, zum Beispiel bei einer Studenten-WG.

Aber auch bei Vermietung an eine Studenten-WG gibt es keine Sicherheit, dass Bewohner immer wieder ausgetauscht werden können.
Urteil: Kein Anspruch auf Auswechslung von Bewohnern einer (früheren) Studenten-WG

Spätere Auswechslung, Austausch von WG-Mitglieder bereits im Mietvertrag regeln

Wenn die Möglichkeit dazu besteht, ist der sicherste Weg für eine WG der, mit dem Vermieter vertraglich zu vereinbaren, wie in künftigen Fällen verfahren werden soll, wenn die Auswechslung von WG-Mitgliedern Thema wird. Es ist sonst keineswegs sicher, dass man im späteren Streitfall als Mieter den Wunsch durchsetzen kann, dass ein WG-Mitglied entlassen und ein neues aufgenommen wird.

Gründung einer Wohngemeinschaft



Redaktion


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