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Ratgeber Untervermietung
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Wohnung an Touristen vermietet - Kündigung der Mietwohnung
Vermieter können ihrem Mieter die Wohnung kündigen, wenn dieser ohne Erlaubnis die Wohnung, oder Zimmer der Wohnung zeitweise an Touristen vermietet.
Wohnung an Touristen ohne Erlaubnis vermietet - fristlose Kündigung durch Vermieter
Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 3.2.2015 (Az. 67 T 29/15) hatte der Vermieter nicht nur ein berechtigtes Interesse an einer fristgemäßen Kündigung, er konnte sogar fristlos den Mietvertrag für die Wohnung kündigen.
Mieter wurde wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen abgemahnt
Der Mieter hatte seine Wohnung an Touristen vermietet und erhielt deswegen eine Abmahnung vom Vermieter.
Trotz dieser Abmahnung wurde die Wohnung weiterhin über das Portal Airbnb öffentlich angeboten, aber nicht mehr an Touristen vermietet.
Werbung mit Vermietung an Touristen - Vertragswidriges Verhalten des Mieters
Das Landgericht Berlin urteilte,
- in dem fortgesetzten öffentlichen Angebot zur Anmietung der Wohnung sei ein erhebliches vertragswidriges Verhalten des Mieters zu sehen.
Ein solches Verhalten zeige: Es sei weiterhin beabsichtigt, ohne Erlaubnis an Touristen Wohnraum, bzw. die Wohnung zu vermieten, trotz der erhaltenen Abmahnung.
Wegen Zweckentfremdung der Mietwohnung können hohe Bußgelder zu zahlen sein
Mieter riskieren nicht nur die Kündigung des Mietvertrages, sondern können auch mit hohen Geldbußen für illegale Vermietungen bestraft werden.
Näheres regeln Satzungen, Verordnungen der Städte. Städte, die z.B. bereits eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung bzw. eine entsprechende Satzung erlassen haben, sind z.B.:
Berlin, Bonn, Dortmund, Hamburg, Freiburg, München, Münster, Stuttgart usw.
Zweckentfremdung von Wohnraum - Verbot gilt in vielen Städten
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