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Türschloss der Wohnung vom Vermieter ausgetauscht - was tun?

Hat der Vermieter einfach das Schloss der Wohnung ausgetauscht und weigert sich, Ihnen die Schlüssel zu übergeben, dann kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden und Mieter können auch Schadenersatz verlangen.

Schloss einer Mietwohnung wurde vom Vermieter einfach ausgetauscht, gewechselt

Es kann dazu kommen, dass das Schloss vom Vermieter ausgewechselt wird, z.B. wegen Modernisierungsarbeiten, für die Sie als Mieterin oder Mieter die Wohnung verlassen haben, oder wegen eines Noteinsatzes in Ihrer Abwesenheit.

  • Der Vermieter muss, sobald Sie das verlangen, sofort die entsprechenden Schlüssel vollständig aushändigen.

Schlüssel für das ausgetauschte Schloss vom Vermieter für Zutritt zur Wohnung verlangen

Sie sollten den Vermieter auffordern, Ihnen die Schlüssel für die Wohnung zu übergeben. Hier reicht eine kurze Frist,
z.B. "bis heute 10 Uhr".

  • Es kann wichtig sein, dass Sie diese Aufforderung beweisen können.
  • Bei mündlicher Aufforderung sollte möglichst ein Zeuge dabei sein,
  • eine schriftliche Aufforderung sollte möglichst per Boten zugestellt werden.
  • Weisen Sie den Vermieter (schriftlich oder im Beisein eines Zeugen) darauf hin, dass Sie für die Kosten, die Ihnen wegen des unberechtigten Tauschs des Schlosses entstehen, Schadenersatz fordern werden, wenn Sie nicht schnell, bis zum Ablauf der Frist, in Ihre Wohnung können.

Unberechtigter Austausch des Schlosses der Wohnung - Hausfriedensbruch

Der unberechtigte Austausch des Türschlosses zur Wohnung kann als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden:
Hausfriedensbruch im Wohnungsmietrecht 

Kein Schlüssel für neues, getauschtes Schloss vom Vermieter - Einstweilige Verfügung

Übergibt Ihnen der Vermieter die Schlüssel nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist, oder verweigert gar ausdrücklich, die Schlüssel herauszugeben, dann können Sie sofort beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.

  • Das können Sie selbst machen, indem Sie zur Rechtsantragsstelle des Gerichts gehen.
  • Nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit.
  • Sie müssen dann auch eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Sie können auch einen Anwalt für die Beantragung der einstweiligen Verfügung beauftragen. Der Anwalt / die Anwältin wird aber vielleicht nicht sofort Zeit haben, und es muss auch erst einmal ein Schreiben gefertigt und zum Gericht geschickt werden. Der persönliche Antrag bei Gericht kann schneller zum Erfolg führen.

Tausch des Türschlosses durch Vermieter - Türöffnung durch Schlüsseldienst

Der Vermieter darf nicht eigenmächtig das Schloss der Wohnung austauschen, die Sie gemietet haben, Sie aussperren - das ist verbotene "Eigenmacht" und unter allen Umständen verboten.

  • Es kann, je nach Lage des Falles, eine Notöffnung der Tür durch einen Schlüsseldienst und der Einbau eines neuen Schlosses in Frage kommen. 

Ein solcher Fall könnte sein, wenn Sie z.B. abends von einer Reise zurückkommen, nicht in die Wohnung können, oder wenn der Vermieter kurzfristig nicht erreichbar ist, oder wenn der Vermieter sich unberechtigt, ausdrücklich weigert, die Schlüssel herauszugeben. Die Weigerung sollte beweisbar sein, z.B. mit Zeuge.

Schadenersatz für Mieter wegen Austausch des Schlosses zur Wohnung

Mieter können vom Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn keine Berechtigung zum Austausch des Schlosses bestand, es sich um eine verbotene "Eigenmacht" handelte. Hierzu sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. 

Beispiel

Würden Sie wegen des Austausch des Schlosses einige Tage ins Hotel gehen, dann können die dadurch entstehenden Kosten höher sein als der Austausch des Schlosses durch einen Schlüsseldienst - unverhältnismäßig hohe Kosten für einen Hotelaufenthalt muss der Vermieter wahrscheinlich nicht erstatten - hierbei kommt es aber auch immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

Der Vermieter meint, er hat Gründe für den Tausch des Türschlosses zur Mietwohnung

Meint der Vermieter, er hätte berechtigte Gründe für eine fristlose Kündigung der Wohnung, der Mieter müsse sowieso ausziehen, so ist der Wechsel des Türschlosses eine verbotene Handlung.

Auch wenn der Vermieter eine Räumungsklage gewonnen hat, so darf er nicht eigenmächtig das Schloss zur Wohnung wechseln, die Wohnung räumen:
Vermieter macht Räumung der Wohnung - Wechsel Schloss, Zylinder

Ist der Mietvertrag gekündigt, dann darf der Vermieter während einer laufenden Kündigungsfrist das Schloss nicht austauschen, da der Mietvertrag noch nicht beendet ist. Mieter können dann ggf. die Mietzahlung in der Kündigungsfrist einstellen:
In der Kündigungsfrist Mietzahlung für bisherige Wohnung vermeiden



Redaktion


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