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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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In der Kündigungsfrist Mietzahlung für bisherige Wohnung vermeiden
Bis zum Ende der Kündigungsfrist muss in der Regel die laufende monatliche Miete weiterbezahlt werden, auch wenn Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen, bereits in eine neue Wohnung umgezogen sind. Es kann aber Gründe und Möglichkeiten für Mieter geben, dass die Mietzahlung in der Kündigungsfrist für die bisherige Wohnung vermieden werden kann.
Miete zahlen in der Kündigungsfrist - Schlüsselrückgabe beendet nicht den Mietvertrag
Wird die Wohnung bereits vor Ende des Mietvertrags, z.B. zu Beginn der Kündigungsfrist oder noch früher an den Vermieter mit allen Schlüsseln zurückgegeben wurde, so bedeutet dies nicht, dass damit der Mietvertrag beendet ist.
Wohnungsrückgabe vor Mietvertragsende - Mietvertrag beendet?
Die Miete während der Kündigungsfrist ist nicht immer zu zahlen
Dem Vermieter steht die Mietzahlung in der Kündigungsfrist zu, denn der Mietvertrag endet erst mit dem letzten Tag der Kündigungsfrist.
- Es kann aber für Mieter Ausnahmen für die Pflicht zur Mietzahlung in der Kündigungsfrist geben.
Die Wohnung wird während der Kündigungsfrist anderweitig genutzt - Entfall der Mietzahlung
Eine Ausnahme für eine zu leistende Mietzahlung besteht, wenn während der Kündigungsfrist die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters anderweitig genutzt wird.
- Grundsätzlich:
Nutzt der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung bereits für eigene Zwecke, dann ist die laufende Miete ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu zahlen.
Mietzahlung in der Kündigungsfrist für die Wohnung mit Aufhebungsvertrag vermeiden
Es ist möglich, eine Vereinbarung mit dem Vermieter über die Rücknahme der Mietwohnung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen, damit die Mietzahlung insgesamt oder zum Teil zu sparen.
- Die Pflicht zur doppelten Mietzahlung für die alte und für die neue Wohnung kann vermieden werden, wenn der Vermieter die Wohnung verbindlich früher zurücknimmt und gleichzeitig bestätigt, dass ab diesem Datum der Mietvertrag beendet ist.
- Der Vermieter kann an einem früheren Ende des Mietvertrags ebenfalls ein Interesse haben, z.B. weil er modernisieren möchte, weil er die Wohnung zu einer höheren Miete weitervermieten kann.
Die Einzelheiten sollten in einem schriftlichen Mietaufhebungsvertrag geregelt werden - eine mündliche Vereinbarung sollte, aus Gründen der Beweisbarkeit, besser nicht getroffen werden.
- Im Rahmen einer Vorabnahme kann die Möglichkeit für eine verbindliche frühere Rücknahme der Wohnung mit dem Vermieter ebenfalls besprochen und auch verbindlich vereinbart werden.
Vorabnahme für Mietwohnung - Vorbereitung der Wohnungsrückgabe.
Mietzahlung in der Kündigungsfrist - Nachmieter wohnt schon in der Wohnung
Ist bereits während der Kündigungsfrist ein neuer Mieter in die Wohnung eingezogen, oder wird einem neuen Mieter die Nutzung der Wohnung gestattet (z.B. für eine Renovierung, Zwischenlagerung von Möbeln etc.), dann entfällt die Pflicht zur Mietzahlung für den bisherigen Mieter.
- Es kommt nicht darauf an, ab wann der Mietvertrag mit dem neuen Mieter besteht - entscheidend ist, dass der neue Mieter die Wohnung bereits nutzt, nutzen darf.
Urteil:
Miete zahlen in der Kündigungsfrist - Nachmieter nutzt schon Wohnung.
Entfall der Pflicht zur Mietzahlung während der Kündigungsfrist - Vermieter nutzt Wohnung
Die Pflicht zur Mietzahlung während der laufenden Kündigungsfrist, bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist, entfällt, wenn der Vermieter in der Kündigungsfrist die Wohnung bereits nutzt, z.B. für eine Modernisierung, oder weil der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen muss. Der Austausch des Türschlosses kann dafür ein Hinweis sein.
Keine Mietzahlung in der Kündigungsfrist wegen Bauarbeiten in der Wohnung
Werden in der Wohnung während der Kündigungsfrist Bauarbeiten vom Vermieter (manchmal auch von einem Nachmieter) ausgeführt, dann ist dies auch ein Grund für den Entfall der Pflicht zur weiteren Mietzahlung.
- Es ist gleichgültig, ob Bauarbeiten vom Vermieter oder einem Nachmieter ausgeführt oder beauftragt sind.
Vermieter nutzt während der Kündigungsfrist die Wohnung als Lager
Auch die Nutzung der Wohnung als "Zwischenlager" für Sachen des Vermieters ist eine Nutzung, für die dann die Mietzahlung während der Kündigungsfrist entfallen kann
Stellt sich eine solche zu beweisende Tatsache erst später heraus, so können Mieter die zu viel bezahlte Miete zurückfordern.
Ausführung von Schönheitsreparaturen durch Vermieter während der Kündigungsfrist
Allerdings: Führt der Vermieter während der Kündigungsfrist fällige Renovierungsarbeiten durch, die der bisherige Mieter nicht ausgeführt hat, zu diesen Arbeiten aber verpflichtet war, dann ist vom Mieter die Mietzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu leisten und es können dann vielleicht auch Schadenersatzforderungen fällig werden:
Schönheitsreparaturen - Verpflichtung im Mietvertrag wirksam?
Entfall der Mietzahlung in der Kündigungsfrist - Rückforderung zu viel gezahlter Miete
Wie bemisst sich die Höhe der Rückforderung von zu viel gezahlter Miete in solchen Fällen?
Hätte der Vermieter z.B. ab dem 15. des letzten Monats einer laufenden Kündigungsfrist die Wohnung genutzt, dann sind 50 Prozent einer schon bezahlten vollen Miete vom Vermieter zurückzuzahlen.
- Hätte der Vermieter schon vor der Monatsmitte die Wohnung genutzt, dann tendieren Gerichte dazu, dass ein Vermieter in solchen Fällen die volle Monatsmiete zurückzuzahlen hat.
Als Mieter die Kaution mit in der Kündigungsfrist zu zahlenden Mieten verrechnen
Die häufiger vorzufindende Annahme, dass eine gezahlte Kaution mit den in der Kündigungsfrist noch zu zahlenden Mieten verrechnet werden kann, ist falsch.
Dem Vermieter steht die Kaution als Sicherheit zu, auch für die Beseitigung von Schäden etc.
Abrechnung Kaution - Auszahlung oder Verwendung durch Vermieter.
Führen Mieter eine solche Verrechnung durch, so können Vermieter auf die Zahlung ausstehendender Mieten klagen.
Durch eine solche Klage entstehen für Mieter erhebliche und unnötige Mehrkosten:
Gerichtskosten, Anwaltskosten und auch Verzugszinsen, gemäß § 288 BGB.
Redaktion
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