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Kündigung Mietvertrag, Nutzungsvertrag durch Genossenschaft

Die Kündigung des Wohnungsmietvertrags, Nutzungsvertrags durch die Genossenschaft ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Genossenschaft - für Mietvertrag, Nutzungsvertrag gilt das gesetzliche Mietrecht

Hat die Genossenschaft die Wohnung an ein Nichtmitglied vermietet, gilt das Wohnungsmietrecht ohne Einschränkungen.

Aber auch, wenn die Genossenschaftswohnung an ein Mitglied vermietet worden ist (häufig trägt der Vertrag dann die Überschrift Nutzungsvertrag), gilt das Wohnungsmietrecht.

Wohnung in Genossenschaft - es gilt das Mietrecht

Mitglied: Satzung der Genossenschaft kann im Falle einer Kündigung wichtig sein

Ist der Mieter / die Mieterin Mitglied der Genossenschaft, dann können sich aus dem Genossenschaftsrecht, aus der Satzung der Genossenschaft und aus dem Verhalten der Genossenschaft gegenüber anderen Mitgliedern Einschränkungen auch für Kündigungen ergeben.

Hinweis

Größere Genossenschaften haben meist eine Internetseite, auf der die Satzung zu finden ist.
Andernfalls wenden Sie sich an den Vorstand, notfalls an das Genossenschaftsregister.

Genossenschaft kündigt Nutzungsvertrag der Wohnung

Ohne Bedeutung ist, ob der Vertrag die Ãœberschrift "Mietvertrag" oder "Nutzungsvertrag" hat.

Ist nicht ausnahmsweise ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit besonderer Verlängerungsklausel geschlossen worden ist, dann gilt:

Der Mietvertrag kann von der Genossenschaft nur gekündigt werden, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt, entweder für eine ordentliche Kündigung, für eine fristlose Kündigung, oder für ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung erfolgt meist nur,

  • wenn Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt haben,
  • oder wenn sonst ein besonderes Interesse der Genossenschaft daran besteht, Ihren Mietvertrag zu beenden. 
  • Eine Eigenbedarfskündigung kommt praktisch nicht in Betracht, weil eine Genossenschaft selbst nicht "wohnt". â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹
Hinweis

In Mietverträgen bei Genossenschaften können auch Regelungen enthalten sein, die eine Kündigung an besondere Voraussetzungen knüpfen, z.B. dass eine Kündigung nur "im Ausnahmefall" oder in besonderen Fällen möglich ist. Auch solche Regelungen können das Kündigungsrecht der Genosssenschaft einschränken.

Kündigung des Mitglieds durch Genossenschaft - Rücksichtnahme, Gleichbehandlungsgebot

Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft verpflichtet beide Seiten zu wechselseitiger Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass Sie als Mitglied gegenüber der Genossenschaft und auch den anderen Mitgliedern Rücksicht nehmen müssen.

  • Umgekehrt muss auch die Genossenschaft gegenüber Ihnen als Mitglied rücksichtsvoll vorgehen. Auch können sich aus der Satzung besondere Anforderungen an eine Kündigung des Mietvertrags ergeben.

Die Genossenschaft ist auch verpflichtet, gegenüber den Mitgliedern den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Sie kann also nicht dem einen Mitglied den Vertrag kündigen, wenn es in einem vergleichbaren Fall davon abgesehen hat.

Allerdings geht es fast immer um den Vorwurf, das Mitglied habe sich vertragswidrig verhalten - und da kann das Fehlverhalten im Einzelfall schwerer wiegen als im anderen Fall.

​​​​​​​Genossenschaft beendet, kündigt die Mitgliedschaft - Kündigungsrisiko für Wohnung

​​​​​​​Genossenschaften sind meist durch ihre Satzung verpflichtet, vorrangig Genossenschaftsmitglieder mit Wohnraum zu versorgen.

Kündigungsschutz bei Genossenschaftswohnung

Auch wenn die Kündigung einer Genossenschaftswohnung berechtigt ist, sollten Sie prüfen, ob Sie von einem Kündigungsschutzrecht Gebrauch machen können.
Kündigungsschutz bei Genossenschaftswohnung

Hinweis


Mitglieder einer Genossenschaft können Ihren Vertrag nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln als Mieter oder Nutzer kündigen.

Genossenschaftsanteile bleiben in diesem Fall meist noch für längere Zeit gebunden, kommen erst später zur Auszahlung.




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