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Mieter in einer Genossenschaft - es gilt das Wohnungsmietrecht

Grundsätzlich gilt auch für Genossenschaften das allgemeine Mietrecht, und zwar unabhängig davon, ob Mieter selbst Genossenschaftsmitglied sind oder ob Mieter "nur" Mieter in einer Genossenschaft sind, also kein Genossenschaftsmitglied.

Mieter in einer Genossenschaft werden - Mitgliedschaft als Voraussetzung

Um eine Genossenschaftswohnung zu bekommen, hat man in der Regel mindestens einen (oder mehrere) Genossenschaftsanteil(e) zu zeichnen - dies ist meist eine wesentliche Voraussetzung, damit man in der Genossenschaft eine Wohnung bekommt.

Genossenschaft vermietet Wohnungen - es gilt grundsätzlich das allgemeine Mietrecht

In seltenen Fällen vermieten Genossenschaften auch Wohnungen an Nichtmitglieder. Dann gilt für diese Mietverträge ganz uneingeschränkt das Mietrecht.

Aber auch bei Vermietung von Wohnraum an Mitglieder - meist wird der Vertrag dann als Nutzungsvertrag bezeichnet - gilt grundsätzlich das Wohnraummietrecht. Teilweise werden die Rechte und Pflichten aus dem BGB durch das Genossenschaftrecht und die Satzung der jeweiligen Genossenschaft beeinflusst.

Hinweis

Größere Genossenschaften haben meist eine Internet-Seite, auf der die Satzung der Genossenschaft zu finden ist.

Andernfalls wenden Sie sich an den Vorstand, notfalls an das Genossenschaftsregister.

Besserer Kündigungsschutz für Mieter in Genossenschaft

Ein entscheidender Vorteil für Mieter in einer Genossenschaft ist, dass eine Genossenschaft meist keine Möglichkeit hat, den Wohnungsmietvertrag wegen Eigenbedarf oder unzureichender wirtschaftlicher Verwertung zu kündigen. Eine Kündigung durch die Genossenschaft kommt praktisch nur wegen Vertragsverletzung auf Mieterseite in Betracht.

Genossenschaft - gegenseitige Rücksichtnahme und Gleichbehandlung

In Genossenschaften besteht eine Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme, und es besteht eine grundsätzliche Pflicht der Genossenschaft zur Gleichbehandlung ihrer Mitglieder.

  • Daraus können sich im Einzelfall auch Änderungen für die Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen ergeben, z.B. bei der Miethöhe oder bei der Kündigung.
  • Sind Sie sich in Ihrem Fall unsicher, was Ihre Rechte angeht, so sollten Sie sich fachlich beraten lassen, ob bestehende genossenschaftliche Regelungen wirksam sind.

Wohnung in einer Genossenschaft bekommen - Wartezeiten und Wartelisten

Die Mieten sind oft günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt und die Mietpreisentwicklung ist weniger stark als auf dem freien Wohnungsmarkt. Häufig sind daher die Wartelisten und Wartezeiten der Genossenschaften lang.

Es dauert oft sehr lang, bis eine Wohnung von der Genossenschaft angeboten wird, da es oft nur ein sehr begrenztes Angebot an genossenschaftlichem Wohnraum gibt, nicht so oft Wohnungen frei werden. Daher bestehen häufig lange Wartelisten, besonders in Ballungsgebieten. Die Folge ist, dass bis zu einem Wohnungsangebot einige Jahre Wartezeit vergehen können.



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