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Abschluss Mietaufhebungsvertrag - Mietvertrag der Wohnung beenden
Ein Mietaufhebungsvertrag, eine Mietaufhebungsvereinbarung kommt nur durch eine vertragliche Übereinkunft zustande.
Die Vereinbarung kann auch mündlich geschlossen werden –
- ein mündlicher Mietaufhebungsvertrag ist eine sehr unsichere Sache, da es leicht zu Missverständnissen kommen kann.
Kommt es zu Unstimmigkeiten, dann ist es schwierig zu beweisen, was zwischen Mieter und Vermieter tatsächlich vereinbart war. Daher: Einen Mietaufhebungsvertrag immer schriftlich abschließen.
Vermieter ist am Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags interessiert
Es kommt auch immer darauf an, wer an einer Vertragsaufhebung mehr Interesse hat. Ist das der Vermieter, dann können für Mieter günstige Vereinbarungen möglich sein, wenn die Bereitschaft zum Auszug besteht: Übernahme Umzugskosten, Abfindung, Verzicht auf Schönheitsreparaturen usw.:
Abfindung vom Vermieter für Aufgabe, Räumung der Mietwohnung
Als Mieter einen Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag für die Mietwohnung schließen
Schwieriger ist es, wenn das Interesse für eine vorzeitige Vertragsbeendigung beim Mieter liegt. Aber auch das ist natürlich möglich, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen, denn auch auf Seiten des Vermieters können Gründe für eine kurzfristige Vertragsbeendigung bestehen: Er will die Wohnung verkaufen, er kann sie schnell und besser weitervermieten etc.
Falsch ist übrigens, dass Vermieter bei Nennung von drei Nachmietern sowieso der Aufhebung eines Mietvertrages zustimmen müssen, man dadurch aus einem Mietvertrag vorzeitig herauskommt.
Gründe für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages als Mieter
Es kann verschiedene Gründe für Mieter geben, einen Mietaufhebungsvertrag zu schließen
- Ein unbefristeter Mietvertrag soll vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist enden,
- ein unbefristeter Mietvertrag soll, ohne dass das Sonderkündigungsrecht wegen einer Mieterhöhung vom Mieter wahrgenommen wird, zu einem bestimmten, mit dem Vermieter zu vereinbarenden Termin, enden,
- ein befristeter Mietvertrag soll vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit enden,
- ein Mietvertrag mit einem vereinbarten Kündigungsausschluss soll vorzeitig enden,
- der Mietvertrag wurde vom Vermieter gekündigt und zur Vermeidung von Streitigkeiten, länger dauernden Gerichtsverfahren, kann man sich mit dem Vermieter auf die Vertragsaufhebung einigen.
- ein Altmietvertrag mit wirksamer Verlängerungsklausel soll vorzeitig enden.
Inhalt Mietaufhebungsvertrag, einer Mietaufhebungsvereinbarung - was sollte man regeln?
Damit es hinterher möglichst nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte genau geprüft werden, welche Punkte geregelt werden müssen, und wie das am besten geschieht.
- Schauen Sie dafür auf unsere Seite Inhalte des Mietaufhebungsvertrags.
Ein einmal geschlossener Mietaufhebungsvertrag ist grundsätzlich wirksam, das heißt zu dem vereinbarten Termin ist der Vertrag dann endgültig aufgehoben. Nur in ganz besonderen Fällen kommt ein Recht zum Widerruf des Mietaufhebungsvertrags in Frage.
Mustervorlage, Vertragsentwurf Mietaufhebungsvertrag
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