Logo

Persönlichkeitsrecht für Mieter im Mietshaus - Recht auf Beachtung

Unmittelbar aus der Verfassung hat jeder Mensch das Recht, vor Verletzungen seines Rechts auf persönliche Entfaltung und der Privatsphäre geschützt zu werden. Die Beachtung dieses Grundrecht wirkt auch auf das Mietrecht ein. 

Vermieter muss Persönlichkeitsrecht beachten, sich um die Einhaltung kümmern

Findet das Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG, keine Beachtung, so kann sich für Mieter ein Anspruch gegen den Vermieter ergeben. 

Zum Beispiel, wenn der Vermieter unerlaubt Fotos oder Filmaufnahmen macht, Videokameras montiert oder sich ein Mieter durch Nachbarn, die Fotos machen oder mit einer Videokamera filmen, unzulässig beobachtet fühlt.

Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre ist bei Besichtigungen und Betreten der Wohnung zu achten

Auch für Besichtigungen und Betreten der Wohnung durch den Vermieter setzt das Recht auf Privatsphäre Grenzen:

  • Der Vermieter hat solche Rechte nur, wenn konkrete sachliche Gründe vorliegen, dies auch rechtzeitig und genau angekündigt ist.

BGH: Besichtigung und Betreten der Wohnung nur bei konkreten Gründen und Ankündigung

Persönlichkeitrecht, Privatsphäre ist auch gegenüber anderen geschützt

Auch wenn "Hobbyflieger" ein Grundstück mit einer Drohne überfliegen, oder eine Drohne vor den Balkon bzw. Fenster der Wohnung steuern, wird das Persönlichkeitsrecht nicht beachtet.

Es handelt sich dann um einen Eingriff in die Privatsphäre.
Drohne verletzt das Persönlichkeitsrecht

Datenschutz als Teil des Persönlichkeitsrechts

Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gehört auch der Datenschutz. Vermieter und Verwalter erheben und speichern Daten der Mieterinnen und Mieter und müssen den Datenschutz beachten.

Datenschutz für Mieterinnen und Mieter

Als personenbezogene Daten, die geschützt sind, gelten viele Daten.

Datenschutz - personenbezogene Daten der Mieter



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: