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Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eGbR als Vermieter

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann als eGbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden; das ist auch für die GbR als Vermieterin von Wohnungen und damit für Mieter von Bedeutung.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR als Vermieterin

Mehrere Personen können sich für den Kauf eines Hausgrundstücks, für den Bau und die Bewirtschaftung von Wohnungen in einer "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" zusammentun.
Das bedeutet, dass alle Vermieterrechte dieser Gesellschaft zustehen, und auch alle zusammen die Vermieterpflichten erfüllen müssen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieterin.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR ohne Registereintrag

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch GbR oder BGB-Gesellschaft genannt, kann durch eine einfache Vereinbarung zwischen den Beteiligten gegründet werden. Streng genommen ist nicht einmal eine schriftliche Vereinbarung erforderlich (die zwar meist geschlossen wird, aber auch geändert werden kann, ohne dass dies nachvollziehbar oder nach außen bekannt wird).

Auch für den Einstieg oder Austieg oder die Auswechslung von Gesellschaftern reichte eine formlose Vereinbarung, ohne Beteiligung eines Notars.

Ein Eintrag in ein Register war für die GbR bisher nicht möglich.
Anders bei Handelsgesellschaften, siehe dazu Gesellschaft, Firma als Vermieter.

Dementsprechend schwierig ist es für Mieter, herauszubekommen, wer überhaupt Gesellschafter in der GbR ist. Und diese Unkenntnis ist wiederum riskant, weil nicht erkennbar ist, wer möglicherweise Eigenbedarf geltend machen kann.
Eigenbedarf für Gesellschafter ist möglich.

Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Register als eGbR ist möglich

Ab dem 1.1.2024 ist es möglich, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister  einzutragen, § 707 BGB.

Es muss dann im Gesellschaftsregister eingetragen werden zu jedem Gesellschafter:
a) wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist: dessen Namen, Vornamen, Geburts-
datum und Wohnort;
b) wenn der Gesellschafter eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft
ist: deren Firma oder Namen, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, zuständi-
ges Register und Registernummer;

  • Weiter muss im Gesellschaftsregister angegeben werden, wer die Gesellschaft vertreten darf.

Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss die Kennzeichnung eGbR führen

Lässt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das Gesellschaftsregister als GbR eintragen, dann muss sie künftig die Bezeichnung "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" führen im Geschäftsverkehr, auch bei Auftritten im Internet, auch auf Briefbögen oder in Mails.

Steht eine GbR schon bisher als Eigentümerin eines Grundstücks im Grundbuch, dann muss nach Eintragung als eGbR auch dem Grundbuch die neue Bezeichnung mitgeteilt werden.

  • Mieter sollten also ohne weiteres erkennen können, ob ihre Vermieter-GbR eingetragen ist oder nicht.

Bisher nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann weiterarbeiten

War Ihr Vermieter bisher schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, dann muss sie keine Eintragung beantragen, sie kann weiterarbeiten wie bisher.

Die Eintragung als eGbR ist Voraussetzung für wesentliche Geschäfte der GbR

Will die Gesellschaft allerdings Rechte an dem Grundstück ins Grundbuch eintragen lassen, z.B. um einen Kredit abzusichern, weitere Grundstücke erwerben, Gesellschaftsanteile verkaufen, neue Gesellschafter in die GbR aufnehmen, Wohnimmobilien verkaufen oder erwerben, dann muss sie vorher die Eintragung der GbR ins Gesellschaftsregister als "eGbR" erledigen, denn sonst kannst sie diese Geschäfte nicht vornehmen.

Grundstückserwerb durch Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Eintragung erforderlich

Ab dem 1.1.2024 soll eine Eintragung für eine GbR im Grundbuch nur noch vorgenommen werden, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen ist, § 47 Absatz 2 GBO.

Damit sollte jedenfalls bei jüngeren Gesellschaften bzw. bei jüngerem Grundstückserwerb eindeutig feststellbar werden, wer in welchem Zeitpunkt Mitgesellschafter ist bzw. war.

Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Transparenzregister

Eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss auch an das Transparenzregister Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten melden. Dieses Register ist durch ein Gesetz gegen Geldwäsche eingeführt (§§ 18 - 26 GwG), die Verletzung der Meldepflicht kann ein Bußgeld auslösen.

Mieter können also möglicherweise aus dem Transparenzregister weitere Informationen über ihre Vermieter-GbR erhalten.


Redaktion


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