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Neuer Eigentümer - Prüfung des Zurückbehaltungsrechts

Wurde gegenüber dem früheren Eigentümer ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt, so ist zu beachten: das Zurückbehaltungsrecht muss bei einem Wechsel des Eigentümers, Vermieters neu geprüft werden.

Miete für Mietwohnung zurückbehalten, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben

Nach dem Gesetz dürfen Mieter ihre Vertragsleistung - also vor allem die Mietzahlung - zurückbehalten,

  • wenn der Vermieter seine Vertragspflichten nicht erfüllt.
Hinweis


Der Bundesgerichtshof hat das Zurückbehaltungsrecht stark eingeschränkt.
BGH-Urteil zu Zurückbehaltungsrecht der Miete wegen Mängeln

  • Es ist grundsätzlich zu empfehlen, dass Sie sich fachkundig beraten lassen, wenn Sie einen Betrag in der Höhe einer Monatsmiete zurückbehalten wollen, da ein Kündigungsrisiko entstehen kann.

Wechsel des Eigentümers der Wohnung - wie mit Zurückbehaltungsrecht umgehen?

Wurde gegenüber dem bisherigen Vermieter eine Vertragsverletzung gerügt, und wurde deswegen Miete zurückbehalten, dann kann der bisherige Vermieter den Vertrag, sobald das Eigentum an den Käufer übertragen ist, gar nicht mehr erfüllen.

  • Das Zurückbehaltungsrecht erlischt.
Hinweis


Ob es sinnvoll ist, Beträge (Miete) zurückzubehalten, kann nur im Einzelfall durch fachkundige Beratung geklärt werden.

  • Zurückbehaltene Beträge sollten Sie jetzt nachzahlen, andernfalls riskieren Sie eine Zahlungsklage des bisherigen Vermieters.
  • Der bisherige Vermieter kann wegen eines Zahlungsrückstandes jetzt nicht mehr Ihren Mietvertrag kündigen, aber der neue Eigentümer kann ggf. eine Kündigung wegen bestehender Mietschulden aussprechen. Vorsicht ist also angebracht!

Neuer Vermieter - Bisheriges Zurückbehaltungsrecht gilt nicht gegenüber neuen Eigentümer

Der neue Vermieter weiss oft gar nicht, dass wegen einer Vertragsverletzung des früheren Eigentümers Miete zurückbehalten wurde,, z.B. dass eine von Ihnen verlangte Instandsetzung noch offen ist.

Dann dürfen Sie ihm gegenüber dem neuen Vermieter die Miete (vorerst) nicht zurückbehalten.

  • Sie müssen ihn vorher (und nachweisbar) davon informieren, dass der Voreigentümer den Vertrag verletzt hat und diese Vertragsverletzung noch anhält, z.B. weil die Instandsetzung nicht durchgeführt wurde,
  • Dem neuen Vermieter ist eine Mangelanzeige mit Fristsetzung schicken:
    Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern 
  • Ob Sie dann gegenüber dem neuen Eigentümer das Zurückbehaltungsrecht ausüben (wenn keine Reparatur erfolgt), das sollten Sie mit einer anwaltlichen Beratung klären.
Hinweis


Auch wenn es unangenehm ist, dem neuen Vermieter gleich mit Forderungen gegenüber zu treten: Wenn Sie Ihre Rechte wahren wollen, sollten Sie das so bald wie möglich tun.



Redaktion


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