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Zustellung von Schreiben, Briefen durch Freunde, Bekannte

Wollen Sie zum Beispiel einen Nachbarn, Arbeitskollegen, Freund, Bekannten für die Zustellung eines wichtigen Schreibens einsetzen, dann haben Sie, wenn eine sogenannte Dritte Person die Zustellung übernimmt, für den Fall des Falles einen Zeugen.

Überbringer eines Schreibens sollte den Inhalt des Briefes an Empfänger kennen

Damit ein Dritter nicht nur Zeuge sein kann, dass er / sie irgendeinen Brief zugestellt hat, sollten Sie in jedem Fall dem Ãœberbringer den Inhalt Ihres Schreibens zur Kenntnis geben, es in seinem Beisein in den Briefumschlag stecken, und dann stellt dieser das Schreiben an Ihren Vermieter zu.

  • Danach sollten Sie mit dem Ãœberbringer ein kleines Protokoll schreiben, wo Sie den Namen, Anschrift, Datum und Uhrzeit der Zustellung eintragen. Fehlen darf nicht, dass der Inhalt des zu überstellenden Schreibens persönlich zur Kenntnis genommen wurde. Sehr wichtig ist auch, dass vermerkt ist, wie zugestellt wurde - wurde das Schreiben in den Briefkasten geworfen, war es möglich, es direkt dem Empfänger zu übergeben?  
Hinweis


Wird ein Schreiben durch Dritte (Freunde, Bekannte etc.) zugestellt, dann können sich trotzdem noch Beweisprobleme für die erfolgte Zustellung ergeben.

Freund, Bekannter überbringt Brief - Zustellung des Schreibens beweisen können

Der Ãœberbringer könnte sich nach längerer Zeit vielleicht nicht mehr genau an den Vorgang erinnern, kann nicht mit letzter Sicherheit sagen, an wen er das Schreiben übergeben hat, ob es tatsächlich in den richtigen Briefkasten eingeworfen wurde.

  • Durch solche Umstände kann der Beweiswert der Zustellung erschüttert werden.
    Daher sollte ein Protokoll über die Zustellung erstellt werden.

Mustervorlage Zustellungsprotokoll - Briefzustellung durch Freunde, Bekannte, Kollegen

Die Mustervorlage für ein Zustellungsprotokoll, in dem die Einzelheiten der Zustellung eingetragen werden, finden Sie hier: 
Ãœbergabe eines Schreibens - Protokoll der Zustellung machen

Absender sollte bei Zustellung des Schreibens dabei sein - Einwurf des Schreibens mit Zeugen

Es ist zu empfehlen, dass Sie als Absender bei der Zustellung des Briefes dabei sind. So können Sie darauf achten, dass Ihr Schreiben den Empfänger persönlich erreicht, oder Sie können sicher stellen, dass der Brief in den "Machtbereich" des Vermieters gelangt, weil er z.B. in den richtigen Briefkasten eingeworfen wird.  

Gewerblichen Kurierdienst für die Zustellung von Schreiben nutzen - Beweisbarkeit

Soll ein gewerblicher Dienstleister mit der Zustellung eines Schreibens beauftragt werden, so sollten Sie sich als Auftraggeber erkundigen, ob über den Zustellungsvorgang ein Protokoll angefrtigt wird, das den beauftragten Fahrer mit Namen und Anschrift nennt, um so einen Beweis für die Zustellung zu erhalten. Manche Kurierdienste bieten das als sogenannte "rechtssichere Zustellung" an.

Dienstleistung eines KurierdienstesZustellung von wichtigen Schreiben mit Boten, Kurier 


  • Die Beurteilung der Rechtssicherheit, Zustellung eines Schreibens durch Dritte oder Kurierdienst: 

Sehr hoch, nicht ganz sicher

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