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Zustellung von wichtigen Schreiben, Briefen mit Boten, Kurierdienst

Erfolgt eine Zustellung von wichtigen Schreiben mit dem Boten eines Kurierdienstes, so stellt sich durchaus die Frage, ob diese Art der Zustellung rechtssicher ist. In diesem Beitrag finden Sie Hinweise, wenn ein wichtiges Schreiben über die Serviceleistung einer Firma, eines Kurierdienstes zugestellt wird.

Erreicht man eine rechtssichere Zustellung von Schreiben über einen Kurierdienst, Boten

Manche Kurierdienste bieten in ihrer Werbung die rechtssichere Zustellung per Boten an. 

  • Aus dem Zustellungsprotokoll für den Auftraggeber muss dann hervorgehen, wann und von wem ein Schreiben im Namen des Auftraggebers zugestellt wurde, das Schreiben den Empfänger erreicht hat, bzw. ein Bevollmächtigter für den Empfänger das Schreiben entgegengenommen hat, dieser sich entsprechend legitimiert hat. 
  • Darauf sollten Sie unbedingt achten: Kommt es zu einer gerichtlichen Zeugeneinvernahme des Zustellers, dann sollten alle Einzelheiten der Zustellung aus dem übergebenen Zustellungsbeleg, der Zustellungsquittung  hervorgehen.

Zustellungsnachweis - Bote, Kurier als Beweis für die erfolgte Zustellung eines Schreibens 

Haben Sie einen Boten oder Kurier über einen Botendienst, eine Firma beauftragt, so wird das Schreiben oft beim Auftraggeber der Zustellung abgeholt:

Sie können versuchen, den Boten als Zeugen für die Zustellung zu gewinnen - aber oft sind Kuriere dazu nicht bereit. 

  • Suchen Sie Hinweise für eine Zustellung mit Boten, durch Freunde Bekannte, dann schauen Sie bitte im nachfolgenden Beitrag - Freund. Bekannte sind meist bereit für den Fall des Falles Zeuge für die Zustellung zu sein:
    Schreiben durch Boten zustellen - Freunde, Bekannte

Kurier des Kurierdienstes als Zeuge für die Zustellung eines Schreibens

Sollte es gelingen, den Kurier als Zeugen für die Zustellung bzw. Übergabe des Schreibens zu gewinnen, dann sollten Sie zur Sicherheit:

  • dem Boten den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis geben, das Schreiben in seinem Beisein in den Umschlag tun, damit eindeutig der Inhalt des zu übergebenden Schreibens feststeht.
  • Ideal ist es, wenn Sie hierfür schon ein kleines Protokoll vorbereitet haben.
    Hier tragen Sie den Namen des Boten, seine Anschrift, Datum und Uhrzeit der Abholung des Schreibens ein, ebenso die Bestätigung, dass der Bote den Inhalt des zu überstellenden Schreibens zur Kenntnis genommen hat.
  • Das Protokoll ist vom Zusteller und ggf. auch von Ihnen zu unterschreiben, geben Sie dem Boten eine Kopie des Protokolls.

Mustervorlage für ein Zustellungsprotokoll:
​​​​​​​Mustervorlage - Zustellungsprotokoll für Nachweis der Zustellung

Zustellung von wichtigen Schreiben mit Kurierdienst - Beweis der Zustellung von Briefen

Höchst unsicher ist es aber, dass sich ein Bote auf das alles einlassen wird und das Protokoll unterschreibt, Ihr Zeuge sein möchte!

  • Entschließen Sie sich trotzdem für diese Form der Zustellung, obwohl der Kurier das Protokoll nicht unterschrieben hat, dann können Beweisprobleme zu der Frage entstehen, ob und wann Ihr Schreiben den Empfänger erreicht hat.

Kurierdienst - Name und Anschrift des Kuriers für die Benennung als Zeuge im Rechtsstreit

In einem Rechtsstreit kann der beauftragte Kurier des Kurierdienstes als Zeuge vernommen werden. 

Dazu brauchen Sie seinen Namen (Vorname und Name) und seine Anschrift.

Auch wenn Sie diesen vom Auftragnehmer erhalten haben, kann es nach längerer Zeit sein, dass sich der Bote womöglich nicht mehr genau an den Vorgang erinnert.

  • Daher ist es wichtig, vom Kurierdienst ein Protokoll über die Zustellung mit allen erforderlichen Angaben zu erhalten.

Bote des Kurierdienstes übergibt das Schreiben nicht persönlich dem Empfänger

Eine weitere Schwierigkeit entsteht, wenn die Zustellung nicht persönlich dem Empfänger übergeben wurde, sondern an denjenigen, der die Tür öffnete. 

Oft ist z.B. die Unterschrift der in Empfang nehmenden Person unleserlich - und schon ist der Beweiswert für einen Zugang des Schreibens beim eigentlichen Empfänger fraglich.
  • Die Beurteilung der Rechtssicherheit bei Versand eines Schreibens mit Boten oder Kurier: 

Sehr gut, aber nicht ganz sicher


Redaktion


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