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Angefragter Suchbegriff: Wespen

Es wurden 5 Suchergebnisse gefunden:

Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster haben. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn nach Rückkehr aus einem Urlaub ein Wespennest, ein Hornissennest auf

Wenn Mieter merken, dass auf ihrem Balkon viele Wespen fliegen, feststellen dass sich in diesem Bereich ein Wespennest befindet (z.B. im Rollladenkasten), dann darf der Mieter sofort handeln, wenn von dem Wespennest eine akute Gefahr

Wenn der Vermieter sagt, dass Sie als Mieter Schuld an einem erheblichen Ungezieferbefall sind, dann handelt es sich zunächst nur um eine Behauptung, die der Vermieter aber beweisen muss - nur dann kann eine Zahlungspflicht

Erst bei einem verstärkten Auftreten von Ungeziefer spricht man von einem erheblichen Befall, um den sich dann der Vermieter kümmern muss, entsprechende Maßnahmen gegen das Ungeziefer einzuleiten hat. Wie definiert sich ein "