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Angefragter Suchbegriff: Wespen

Es wurden 12 Suchergebnisse gefunden:

Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster oder auf dem Balkon haben. Wespen, Hornissen, Bienen können für Mieter, Bewohner eines Hauses eine Gefahr

Ungeziefer in der Mietwohnung muss  wenn es sich um einen stärkeren Befall handelt, vom Vermieter beseitigt werden. Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus beseitigen Tritt Ungeziefer auf, das z.B. aus dem Keller,

Ein vermehrtes Auftreten von Mäusen in Haus und Wohnung kann Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Mäuse, Ungeziefer beseitigen - der Vermieter ist zuständig Für die Beseitigung eines Mäusebefalls ist immer der Vermieter verantwortlich. Mieter müssen

Stellt man als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses einen stärkeren Mäusebefall fest, so ist dieser schnell dem Vermieter für die Durchführung einer Schädlingsbekämpfung zu melden. Mieter sollten keine eigenen Maßnahmen gegen einen Mäusebefall

Durch einen Befall der Mietwohnung mit Kakerlaken, Schaben können sich Krankheitserreger verbreiten und nicht selten haben Mieter starke Ekelgefühle.    Mieter muss Vermieter über einen Schabenbefall der Mietwohnung informieren Grundsätzlich:

In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen.  Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen

Wenn der Vermieter sagt, dass Sie als Mieter Schuld an einem erheblichen Ungezieferbefall sind, dann handelt es sich zunächst nur um eine Behauptung, die der Vermieter aber beweisen muss - nur dann kann eine Zahlungspflicht

Erst bei einem verstärkten Auftreten von Ungeziefer spricht man von einem erheblichen Befall, um den sich dann der Vermieter kümmern muss, entsprechende Maßnahmen gegen das Ungeziefer einzuleiten hat. Wie definiert sich ein "

Wenn Sie Ratten auf dem Grundstück, im Keller oder noch schlimmer, in Ihrer Mietwohnung bemerken,  dann müssen Sie sofort den Vermieter benachrichtigen und eine kurze Frist zur Beseitigung des Schädlingsbefalls setzen.  Hier finden Sie

Silberfischchen in der Wohnung können ein Grund für eine Mietminderung sein. Es kommt dabei immer darauf an, ob der Befall der Wohnung mit Silberfischen erheblich ist. Mietminderung wegen Silberfischen - Vermieter zur Mängelbeseitigung

Steht im Mietvertrag die Klausel, dass die Kosten für das Bekämpfen von Ungeziefer die Mieter übernehmen müssen, dann müssen sich Mieter nicht daran halten, denn solche Klauseln sind unwirksam! Mietvertrag für Wohnung - Regelung