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Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?
Wenn der Vermieter sagt, dass Sie als Mieter Schuld an einem erheblichen Ungezieferbefall sind, dann handelt es sich zunächst nur um eine Behauptung, die der Vermieter aber beweisen muss - nur dann kann eine Zahlungspflicht entstehen.
- Ein geringer Befall von Ungeziefer ist immer vom Mieter zu beseitigen:
Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?
Meist wird im Zusammenhang mit einer solchen Behauptung auch gleich die Übernahme der Kosten vom Mieter gefordert:
Hat der Mieter oder der Vermieter die Kosten für das Beseitigen von Ungeziefer zu tragen?
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung können sehr hoch sein.
- Leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie die Angelegenheit geprüft haben, denn eine Zahlung könnte als Anerkenntnis dafür gewertet werden, dass Sie die Pflicht zur Zahlung anerkennen.
Vielleicht hat der Vermieter in seinem Schreiben sogar Gründe angegeben, die ein Beweis sein könnten, seine Behauptung in die Nähe einer Tatsache rücken, dass Sie als Mieter der Verursacher sind. Dann wäre es besser die Kosten zu zahlen, denn ein Streit mit dem Vermieter über Tatsachen, die nicht widerlegt werden können, treiben die Kosten, besonders wenn es zu einem Rechtsstreit, dann meist mit Gutachtertätigkeit, kommt, schnell noch mehr in die Höhe.
Mieter ist sich sicher, dass ihn keine Schuld an einem Schädlingsbefall trifft
Sind Sie sich sicher, dass Sie keine Verantwortung trifft, dann weisen Sie die Forderung Ihres Vermieters schriftlich zurück.
Der Vermieter hat dann die Wahl: Entweder übernimmt er die Kosten, oder er klagt auf Schadenersatz, will die Übernahme der Kosten des Schädlingsbekämpfers, des Kammerjägers erreichen.
- Im Rahmen seiner Klage muss der Vermieter dann beweisen, dass Sie als Mieter für den Schädlingsbefall verantwortlich sind.
Kosten der Ungezieferbeseitigung - wer ist Schuld am Ungeziefer
Die Klärung der Schuldfrage, festzustellen, wer verantwortlich ist, bleibt in der Regel einem Gutachter vorbehalten, der dann untersucht, welche Ursache der Schädlingsbefall hat.
Bauliche Mängel könnten ein Grund sein. Auch ein verwesendes Tier auf einem Dachboden kann einen Schädlingsbefall auslösen.
- Würde eine solche Ursache festgestellt, dann müsste der Vermieter die gesamten Kosten, auch die des Gerichtsverfahrens und die des(teuren) Gutachters, bezahlen.
Weiterhin müsste der Vermieter die Ursache für den Mangel beseitigen.
Klauseln im Mietvertrag, wonach der Mieter die Wohnung auf seine Kosten von Ungeziefer frei halten muss, sind unwirksam.
- Eine solche im Mietvertrag vorhandene Klausel führt nicht zu einer Zahlungspflicht.
Kosten der Schädlingsbekämpfung, Ungezieferbeseitigung als Betriebskosten
Der Vermieter darf nur dann die Kosten der Schädlingsbekämpfung als Betriebskosten umlegen, wenn diese laufend und regelmäßig entstehen.
- Einmalige Kosten einer Schädlingsbeseitigung dürfen nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Redaktion
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