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Angefragter Suchbegriff: hornissen
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Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser
Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster haben. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn nach Rückkehr aus einem Urlaub ein Wespennest, ein Hornissennest auf
Ungeziefer in der Mietwohnung kann dazu führen, dass Vermieter und Mieter tätig werden müssen. Wann der Vermieter gegen Ungeziefer handeln muss Tritt in einer Mietwohnung Ungeziefer auf, das aus dem Keller, benachbarten Wohnungen
Silberfische in der Mietwohnung können ein Mangel der Mietwohnung sein. Silberfische halten sich gerne in feuchten und gut warmen Räumen auf. Viele Menschen ekeln sich vor diesen harmlosen, meist nachtaktiven Tierchen. Ihre Nahrung beziehen die Insekten aus
Durch einen Befall der Mietwohnung mit Kakerlaken, Schaben können sich Krankheitserreger verbreiten und nicht selten haben Mieter starke Ekelgefühle.   Mieter muss Vermieter über einen Schabenbefall der Mietwohnung informieren Grundsätzlich:
In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen. Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen
Wenn der Vermieter sagt, dass Sie als Mieter Schuld an einem erheblichen Ungezieferbefall sind, dann handelt es sich zunächst nur um eine Behauptung, die der Vermieter aber beweisen muss - nur dann kann eine Zahlungspflicht
Erst bei einem starken Befall der Wohnung mit Ungeziefer muss der Vermieter sich um die Beseitigung des Ungezieferbefalls kümmern - wichtig ist daher die Unterscheidung zwischen eines geringen Befalls und einem erheblichen Befall.  Wie
Wenn Sie Ratten auf dem Grundstück, im Keller oder noch schlimmer, in Ihrer Mietwohnung bemerken, dann müssen Sie sofort den Vermieter benachrichtigen und eine kurze Frist zur Beseitigung des Schädlingsbefalls setzen. Hier finden Sie
Wird festgestellt, dass sich im Bereich des Balkons ein Wespennest befindet (z.B. im Rollladenkasten), dann darf der Mieter sofort handeln, wenn von dem Wespennest eine akute Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Allergische Reaktionen
Steht im Mietvertrag die Klausel, dass die Kosten für das Bekämpfen von Ungeziefer die Mieter übernehmen müssen, dann müssen sich Mieter nicht daran halten, denn solche Klauseln sind unwirksam! Mietvertrag für Wohnung - Regelung zu