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Angefragter Suchbegriff: hornissen

Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:

Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster haben. In Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn nach Rückkehr aus einem Urlaub ein Wespennest, ein Hornissennest auf

Ungeziefer in der Mietwohnung kann dazu führen, dass Vermieter und Mieter tätig werden müssen. Wann der Vermieter gegen Ungeziefer handeln muss Tritt in einer Mietwohnung Ungeziefer auf, das aus dem Keller, benachbarten Wohnungen