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Wespen, Hornissen, Bienen - Beseitigung durch Mieter - Gefahr im Verzug

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster oder auf dem Balkon haben.

Wespen, Hornissen, Bienen können für Mieter, Bewohner eines Hauses eine Gefahr sein

Ist zum Beispiel nach Rückkehr aus einem Urlaub ein Wespennest, ein Hornissennest auf dem Balkon oder im Fensterbereich (Rollladenkasten, Mauerspalt) der Wohnung zu finden, oder hat sich ein Bienenschwarm eingenistet, dann können Mieter, wenn Gefahr in Verzug ist, sofort für die Beseitigung eines solchen Nests eine Fachfirma beauftragen, oder auch die Feuerwehr benachrichtigen,

  • wenn der Vermieter nicht erreichbar ist bzw. nicht schnell reagiert. 
Hinweis


Gefahr in Verzug besteht dann, wenn bei Mietern allergische Reaktionen durch Stiche hervorgerufen werden, die durchaus lebensbedrohliche Situationen auslösen können.
Auch wenn Kleinkinder, Babys oder ältere Menschen durch Stiche in ihrer Gesundheit bedroht sind, kann von einer Gefahr ausgegangen werden, die ein sofortiges Handeln des Mieters rechtfertigt.

Mieter müssen dann nicht warten, bis der Vermieter erreicht wurde und dieser den Auftrag für die Beseitigung eines Nests erteilt.

Beseitigung eines Wespennests im Bereich der Wohnung - Information des Vermieters

Wichtig ist immer, dass der Vermieter so früh wie möglich informiert wird und das auch nachweisbar ist. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, dann sind die Versuche für eine Benachrichtigung zu dokumentieren nachzuweisen, z.B. mit eMail, FAX, WhatsApp

Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen sind gesetzlich geschützt

Das Töten, auch das Zerstören von Nestern geschützter Arten, steht unter Strafe.

Es können hohe Bußgelder fällig werden, wenn kein Grund, keine Genehmigung besteht. Das gilt auch für das Beseitigen eines Wespennests.

  • Bienen können von Imkern oder anderen fachkundigen Leuten umgesiedelt, also eingefangen und woanders hingebracht werden.
    ​​​​​​​Weil Bienenschwärme wertvoll sind, geschieht das meist sogar kostenlos. Erkundigen Sie sich, wo es einen Imker gibt.

Vermieter und Mieter streiten öfter um die Kosten für die Beseitigung eines Wespennests

Um die Bezahlung der entstandenen Kosten für die Bekämpfung bzw. Umsiedlung von Insekten wird nicht selten gestritten.
Kommt es zu einem gerichtlichen Streit, und ist eine für Mieter oder Mitbewohner gesundheitsbedrohliche Lage für das Gericht nachvollziehbar und beweisbar (z.B. mit Attest), dann sind solche Kosten vom Vermieter zu übernehmen.

  • Für die Zahlung des von Ihnen verauslagten Rechnungsbetrages sollten Sie dem Vermieter eine angemessene Frist von 2 Wochen setzen. 
  • Zahlt der Vermieter nicht, dann gibt es mehrere Möglichkeiten Ihren Anspruch durchzusetzen. Um herauszufinden, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist, empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.
Hinweis


Auch Wespennester müssen nicht unbedingt chemisch bekämpft werden. Es gibt mittlerweile Fachleute, die solche Nester umsiedeln. Naturschutzorganisationen können über solche Möglichkeiten Auskunft geben.

Hornissennester dürfen nicht bekämpft werden. Hornissen stehen unter Artenschutz. Näheres  über diese Problematik erteilen ebenfalls Naturschutzorganisationen und Naturschutzbehörden:

Bienen, Wespen, Hornissen umsiedeln


Redaktion


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