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Angefragter Suchbegriff: wespen

Es wurden 8 Suchergebnisse gefunden:

Wurde ein Hornissennest oder Wespennest z.B. direkt an Ihrem Fenster oder im Rollladenkasten gebaut, oder wenn sich ein Bienenschwarm im Bereich Ihres Balkons niederlässt, dann sollten Sie den Vermieter schnell informieren, damit dieser

Wespen, Hornissen und Bienen sind kein Ungeziefer - dennoch will man sie nicht in der Wohnung oder direkt vor dem Fenster oder auf dem Balkon haben. Wespen, Hornissen, Bienen können für Mieter, Bewohner eines Hauses eine Gefahr

Wenn Mieter merken, dass auf ihrem Balkon viele Wespen fliegen, feststellen dass sich in diesem Bereich ein Wespennest befindet (z.B. im Rollladenkasten), dann darf der Mieter sofort handeln, wenn von dem Wespennest eine akute Gefahr

Ungeziefer in der Mietwohnung kann dazu führen, dass Vermieter und Mieter tätig werden müssen. Wann der Vermieter gegen Ungeziefer handeln muss Tritt in einer Mietwohnung Ungeziefer auf, das aus dem Keller, benachbarten Wohnungen

Silberfische in der Mietwohnung können ein Mangel der Mietwohnung sein. Silberfische halten sich gerne in feuchten und gut warmen Räumen auf. Viele Menschen ekeln sich vor diesen harmlosen, meist nachtaktiven Tierchen. Ihre Nahrung beziehen die Insekten aus

In allen Fällen eines stärkeren Ungezieferbefalls kann es sehr schnell dazu kommen, dass man als Mieter eine solche Situation nicht beherrscht, Fachleute sich darum kümmern müssen.  Als Mieter müssen Sie den Vermieter oder dessen

Wenn der Vermieter sagt, dass Sie als Mieter Schuld an einem erheblichen Ungezieferbefall sind, dann handelt es sich zunächst nur um eine Behauptung, die der Vermieter aber beweisen muss - nur dann kann eine Zahlungspflicht

Erst bei einem verstärkten Auftreten von Ungeziefer spricht man von einem erheblichen Befall, um den sich dann der Vermieter kümmern muss, entsprechende Maßnahmen gegen das Ungeziefer einzuleiten hat. Wie definiert sich ein "