Suchergebnis
Angefragter Suchbegriff: einzimmerwohnung
Es wurden 7 Suchergebnisse gefunden:
Die Untervermietung einer Einzimmerwohnung ( 1-Raum-Wohnung ) ist ein Sonderfall, da er gesetzlich nicht vorgesehen ist. Erlaubnis für die Untervermietung der gesamten Wohnung ist gesetzlich nicht vorgesehen Das Gesetz spricht nämlich nur davon,
Wenn Sie Ihre gesamte Wohnung vollständig untervermieten wollen, so benötigen Sie hierfür die Erlaubnis des Vermieters. Ihr Vermieter kann Ihnen die notwendige Erlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigern. Weitere Einzelheiten:Â
Damit Sie die Untervermietung verlangen können, müssen Sie grundsätzlich noch selbst in der Wohnung wohnen, z.B. ein Zimmer nutzen, persönliche Sachen sich in der Wohnung befinden. Ergänzend wird akzeptiert, dass Sie sich aus beruflichen
Damit Sie einen Anspruch auf die Erteilung der Untermieterlaubnis gegen Ihren Vermieter geltend machen können, muss die von Ihnen vorgesehene Untervermietung auf einen Teil der Wohnung beschränkt sein. Hauptmieter - in der Regel kein
Untervermietung der gesamten Wohnung an Untermieter: Hat der Mieter, der sogenannte Hauptmieter, mit Erlaubnis des Vermieters, seine gesamte Wohnung vollständig an einen Untermieter untervermietet, so gilt im Verhältnis zwischen Hauptmieter
Wenn Sie einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung haben, dann können Sie dies für den überwiegenden Teil der Wohnung verlangen, aber nicht für die gesamte Wohnung . Ganze Wohnung untervermieten - das ist nicht ohne weiteres möglich Â
Wollen Mieter eine Untervermietung für Teile, Zimmer der Wohnung vornehmen, dann ist der Vermieter, vor Einzug eines Untermieters,  wegen der Erlaubnis zu fragen. Voraussetzungen für die Erlaubnis einer Untervermietung durch den Vermieter Ein



