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Angefragter Suchbegriff: neueinführung
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Es kommt vor, dass Vermieter neue Betriebskosten auf die Mieter umlegen möchten, sollche z.B. in der neuen Betriebskostenabrechnung der Wohnung aufgeführt sind. Betriebskosten für die Wohnung sind von Mietern zu zahlen, wenn eine
Wurde für die Mietwohnung eine neue Betriebskostenabrechnung zugestellt, und sind darin weitere neue oder auch neue sonstige Betriebskosten enthalten, dann sollte genau geprüft werden, ob die neu aufgeführten Betriebskosten tatsächlich