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Mietern haben Kosten für Wohnung - Erstattung vom Vermieter

Mieter können die Erstattung von verauslagten Kosten verlangen, für die der Vermieter zuständig ist bzw. war, den sogenannten Aufwendungsersatz. Solche Kosten entstehen häufig für vom Vermieter ausgeführte Instandsetzungen oder auch im Rahmen einer Modernisierung der Wohnung.

Aufwendungen - Mieter einer Mietwohnung haben Kosten, die der Vermieter zu zahlen hat

Mieter zahlen ihre Miete dafür, dass die Wohnung oder die Räume vertragsgemäß zu nutzen sind. 

Der Vermieter muss die Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung tragen.

  • Instandsetzungsarbeiten, die der Vermieter ausführt, bringen für Mieter oft Aufwand vor Ausführung der Arbeiten (z.B. Wegräumen, Abdecken von Hausrat und Möbeln) aber auch während der Dauer sehr umfangreicher Arbeiten (z.B. Kosten einer Unterkunft, Verpflegung).
  • Nach Abschluss der Arbeiten entstehen Kosten z.B. für Reinigungsarbeiten, Zurückräumen von Sachen:
    Instandsetzung Mietwohnung - Aufwand des Mieters, Kosten bekommen

Der Vermieter ist verpflichtet, notwendige Aufwendungen der Mieter zu erstatten, die diese wegen Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters haben, § 555a BGB

Im Rahmen einer Ersatzvornahme entstehen Mietern Kosten - Forderung gegen den Vermieter 

Ist der Vermieter verpflichtet, Instandsetzungsarbeiten auszuführen, hat diese aber nicht in Auftrag gegeben, können Mieter die Beseitigung der Arbeiten selbst in Auftrag geben (die sogenannte Ersatzvornahme). Sie können dann die Erstattung der dafür entstehenden Kosten und Aufwendungen verlangen, § 536a BGB

Ersatzvornahme ankündigen

Ersatzvornahme - Kostenerstattung fordern

Mietern entstehen Kostenerstattung im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme

Vermieter führt Modernisierungsmaßnahmen aus: Mietern kann ein Aufwand entstehen wie bei der Ausführung von Instandsetzungsarbeiten. Vor Ausführung der Arbeiten (z.B. Wegräumen, Abdecken von Hausrat und Möbeln), während der Dauer der Arbeiten (z.B. Unterkunft, Verpflegung, Beaufsichtigung der Arbeiten) und nach Abschluss der Arbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten, Zurückräumen der Sachen).
Aufwendungsersatz der Mieter bei Modernisierung
Allerdings können solche Kosten oft bei der Mieterhöhung wieder aufgeschlagen werden.

Aufwendungsersatz - zu hohe Kosten, Auslagen werden Mietern nicht ersetzt

Immer gilt, dass nur angemessener Aufwand erstattet wird.
Weder Fantasiepreise für Unternehmer noch überhöhte Stundensätze für eine persönliche Tätigkeit werden erstattet.

Kann wegen Arbeiten die Küche nicht benutzt werden, so werden keine hohen Ausgaben für Essen im Restaurant erstattet.

Aufwendungsersatz - als Mieter Kosten vom Vermieter fordern, was ist angemessen?

Welcher Aufwand angemessen ist, dies hängt vom Einzelfall ab und auch, wenn es darüber zum Gerichtsverfahren kommt, von der Einschätzung des Gerichts zur Angemessenheit. 

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Höhe ist angemessen, welcher Stundenlohn kann z.B. verlangt werden.

In dem nachfolgenden Beitrag haben wir Beispiele aus der Rechtsprechung aufgeführt:
Kostenerstattung für Mieter vom Vermieter - Höhe, Stundenlohn 

  • Bevor Sie umfangreiche Kosten auslösen, vergewissern Sie sich, dass eine realistische Chance besteht, sie erstattet zu erhalten.
  • In manchen Fällen kann auch die Ausführung der Arbeiten verweigert werden, bis der Vermieter Vorschuss gezahlt hat.
    Das kann aber auch zu Risken für Mieter führen. Nehmen Sie fachkundige Beratung in Anspruch.

Vorschuss vom Vermieter für entstehenden Aufwand und Aufwendungen in der Mietwohnung

Meist müssen Mieter die Kostenauslagen erst einmal selbst bezahlen. 

  • Mieter haben aber grundsätzlich das Recht, für absehbaren Aufwand einen Vorschuss vom Vermieter zu verlangen., sogar notfalls im Wege einer Klage durchzusetzen.


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