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Mietwohnung behindertengerecht umbauen - Zustimmung Vermieter

Wer als Mieter für sich selbst oder Haushaltsangehörige auf eine behindertengerechte oder altersgerechte, barrierearme Wohnung angewiesen ist, sollte sich sorgfältig beraten lassen.

Berechtigtes Interesse des Mieters für behindertengerechtem Umbau der Mietwohnung

Behindertengerechter Umbau der Mietwohnung kann eine Modernisierung sein

Barrierefreiheit der Mietwohnung - welche Maßnahmen sind sinnvoll? 

Immer kommt es darauf an, herauszufinden, welche Änderungen überhaupt sinnvoll und welche in der gemieteten Wohnung technisch möglich sind.  

  • Der Aufwand muss - womöglich für verschiedene Varianten von Umbauten - zuverlässig eingeschätzt werden, auch z.B. ob es notwendig ist, für die Dauer der Umbauten die Wohnung zu verlassen.
    Und schließlich muss geprüft werden, welche Kosten dadurch entstehen, und wie sie finanziert werden können.

Finanzierung eines behindertengerechten Umbaus der Mietwohnung

Außer eigenen Ersparnissen kommen z.B. Zahlungen der Pflegeversicherung, anderer Kostenträger in Betracht. Für manche Maßnahmen werden Kredite der Bundesanstalt KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder von Landesbanken angeboten.

Hinweis


Sie werden fast immer Hilfe und Beratung brauchen, um die Finanzierung zu klären, und manchmal auch persönlichen Beistand und Unterstützung gegenüber den Behörden und Kostenträgern. 

Es gibt in den Bundesländern Beratungsstellen, die sich auf die Fragen für den Umbau von Wohnungen spezialisiert haben.

  • Eine sorgfältige Prüfung der Wohnung und Ihrer Bedürfnisse ist unbedingt erforderlich,
  • Auch Architekten bieten eine Beratung für einen behindertengerechten Umbau an.
Hinweis


Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten klären, und erst dann sich an den Vermieter wegen der Erlaubnis für Umbaumaßnahmen oder Einbauten wenden.


Redaktion


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