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Ratgeber Untervermietung
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Laubbeseitigung als Pflicht für Mieter der Wohnung
Durch eine ganz ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag können Mieter verpflichtet sein, auf dem Grundstück und den Wegen Laub zu fegen, Laub auf dem Grundstück zu beseitigen.
Pflicht zur Beseitigung des Laubs kann auf Mieter einer Wohnung übertragen werden
Die Pflicht zur Laubbeseitigung kann, ebenso wie die Schneebeseitigung, auf den Mieter übertragen werden. Bei der Vermietung eines Einfamilienhauses kommt das sehr oft vor.
- Ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen: solche Nebenpflichten sehr sorgfältig prüfen, insbesondere, kann sichergestellt werden, dass diese Pflicht zuverlässig erfüllt wird?
- Es kann durch eine solche Verpflichtung ein Risiko entstehen, etwaige Schäden ersetzen zu müssen: Schaden, Verletzung durch Unfall auf rutschigem Laub.
Im Mietvertrag steht, dass die Laubbeseitigung die Pflicht des Mieters ist - Regelung wirksam?
Eine Formularklausel im Mietvertrag reicht nicht aus, um solch eine Pflicht zu übertragen.
Es muss eine Individualvereinbarung getroffen werden.
In einem solchen Fall sollte im Vertrag ausgeführt sein, wie diese Pflicht vom Mieter ausgeführt werden soll.
Verkehrssicherungspflicht ist Aufgabe des Vermieters, Eigentümers
Der Eigentümer, Vermieter muss dafür sorgen, dass auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt.
- Diese Verkehrssicherungspflicht kann sich auch auf den Gehweg vor dem Grundstück erstrecken, wenn die Gemeinde dies entsprechend festgelegt hat.
Verkehrssicherungspflicht für Grundstück hat Eigentümer, Vermieter
Solche Regelungen beziehen sich dann nicht nur auf Eis und Schnee, sondern auch auf Beseitigung von Laub, insbesondere im Herbst.
Durch nasses Laub kann eine erhebliche Unfallgefahr entstehen.
Nasses, rutschiges Laub auf Grundstück - Haftung bei Unfall
Der Einsatz von Laubbläsern, Laubsaugern ist für Mieter innerhalb der Ruhezeiten nicht zulässig: Ruhestörung, Lärm durch Laubbläser - Betriebszeiten sind geregelt
Redaktion
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