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Schimmel in der Mietwohnung - bauartbedingte Ursache

Kommt es zu einer Schimmelbildung in der Mietwohnung, dann kann es sich um eine bauartbedingte Ursache handeln.

    Schimmel soll bauartbedingt in einem Altbau entstanden sein

    In einem Haus aus dem Jahr 1969 war in einer Mietwohnung in fast allen Zimmern Schimmelbefall aufgetreten. 

    Der Streit landete vor dem Landgericht Lübeck  (Az. 14 S 74/14). 

    Streit wegen Schimmelbildung - Baustandard des Hauses sei eingehalten

    Die Vermieterin argumentierte, dass das Haus zum Zeitpunkt der Errichtung gemäß dem seinerzeit geltenden Baustandard errichtet worden war - die Schimmelbildung sei sozusagen auch bauartbedingt.

    • Als Ausgleich für den Mangel sei eine unterhalb der ortsüblichen Miete zu zahlende Miete vereinbart worden. Außerdem befänden sich im Mietvertrag Hinweise zum Lüften und Heizen. 

    Landgericht verurteilt Vermieter zur Schimmelbeseitigung in der Mietwohnung

    Das Landgericht verurteilte die Vermieterin zur Mängelbeseitigung. 

    Es sei zwar richtig, dass nur die technischen Standards geschuldet sind, die vereinbart seien, bzw. dem Baualter des Hauses entsprechen, aber dies gelte nicht für Schimmelschäden. 

    • Die Wohnung sei nicht mangelfrei, Schimmel sei ein Mangel.

    Schimmelbildung - Merkblatt zum Heizen und Lüften ist keine Vereinbarung zum Mietvertrag

    Ein dem Mietvertrag beigefügtes "Merkblatt zum Heizen und Lüften" sei keine vertragliche Vereinbarung, sondern nur ein allgemeiner Hinweis, kein Bestandteil des Mietvertrags.

    • Ist zwischen Mieter und Vermieter keine besondere vertragliche Vereinbarung zum Heizen und Lüften getroffen, dann müsse auch eine Altbauwohnung den Mindeststandard für ein zeitgemäßes Wohnen erfüllen.

    Redaktion


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