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Bohrlöcher in Fliesen der Mietwohnung - Schadenersatz für Vermieter
Bohrlöcher, die von Mietern direkt in den Fliesen der Wohnung verursacht wurden, können in der Regel nicht ordnungsgemäß repariert werden. Bohrlöcher in Wandfliesen sind nach einer Reparatur immer noch sichtbar und Vermieter können Schadenersatz fordern.
Fliesen mit Bohrungen beschädigt - Wand muss eventuell neu gefliest werden
Sind Fliesen mit Bohrungen direkt beschädigt, dann kann das sogar darauf hinauslaufen, dass die betroffene Wand neu gefliest werden muss. Was ist in solchen Fällen mit den entstehenden Kosten für eine Neuverfliesung, kann der Vermieter dafür Schadenersatz fordern?
Durchbohrte Fliesen - sachgerechte Reparatur nicht möglich
Ist keine sachgerechte Reparatur der duchbohrten Fliesen möglich, und muss deshalb eine Wand neu gefliest werden, dann ist in der Regel für die Ermittlung eines Schadenersatzes ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen - dadurch muss der Mieter meist nicht 100 Prozent der entstehenden Kosten zahlen.
- Bei sehr alten Fliesen ist es auch möglich, dass kein oder nur ein sehr geringer Schadenersatz zu zahlen ist.
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Amtsgericht verurteilt Mieter zu Schadenersatz wegen Durchbohren von Fliesen
Das Amtsgericht Köpenick (Az. 4 C 64/12) urteilte am 5.10.2012 in einem Fall, dass das Durchbohren von Wandfliesen eine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten ist und Schadenersatz zu zahlen sei.
Für das Bohren in Fliesen der Mietwohnung sollten nur die Fugen verwendet werden
Das Gericht meinte, der Mieter habe die Mietsache zu schonen.- Deswegen hätten nur die Fliesenfugen für das Bohren verwendet werden dürfen, da diese auch wieder gut zu verschließen sind.
- Hat man keine Erlaubnis des Vermieters für ein solches Bohren und hat man auch nicht die im Rahmen der technischen Möglichkeiten vorhandenen Alternativen für Befestigungen geprüft (z.B. Kleben), so ist der Mieter schadenersatzpflichtig, urteilte das Gericht.
- Das Durchbohren von Wandfliesen im Bad wurde in älteren Entscheidungen auch teilweise von Gerichten gestattet, wenn Einrichtung angebracht wurde, die im Bad üblich ist, eine bestimmungsgemäße Nutzung so erst möglich wurde. - In solchen Fällen kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an!
Redaktion
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