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Verschlechterung der Wohnung durch Modernisierung - Minderung?

Führt eine Modernisierung nicht nur zu einer Wohnwertverbesserung, sondern auch zu einer Verschlechterung der Mietwohnung, dann können Mieter möglicherweise eine Minderung oder den Rückbau verlangen.

Modernisierungsmieterhöhung nur für Wohnwertverbesserungen

Modernisierungsarbeiten des Vermieters an einer Mietwohnung sollen die Wohnung verbessern und nicht verschlechtern - Mieter müssen nur Verbesserungen dulden.

  • Was passiert, wenn durch eine Modernisierung auch eine Verschlechterung der Wohnverhältnisse eintritt?

Wärmedämmung als Modernisierung - Verbesserung der Wohnung durch Dämmung

Ein Fall, den das Landgericht Berlin zu entscheiden hatte: Der Vermieter hatte am Haus eine 20 cm starke Wärmedämmung der Außenwände anbringen und neue Wärmeschutzfenster einbauen lassen. Beide Modernisierungsmaßnahmen gelten grundsätzlich als Wertverbesserung. 

Mieter müssen solche Modernisieirungsmaßnahmen grundsätzlich dulden,
Duldung der Modernisierung, Zustimmung, Mieterhöhung und auch eine entsprechende Mieterhöhung bezahlen.

Wärmedämmung - Verschlechterung der Mietwohnung wegen Sicht und Belichtung

Die Arbeiten hatten aber dazu geführt, dass im Wohnzimmer der Blickwinkel aus dem Fenster so eingeschränkt war, dass man beim Sitzen am Tisch nur noch einen Tunnelblick auf die wärmegedämmt verstärkte Wand hatte und der bisherige Blick auf die Grünanlage und umstehende Bäume und die Balkonpflanzen versperrt war.

Die Sicht- und Belichtungsverhältnisse hatten sich für die Mieter verschlechtert und die Mieter waren in der Modernisierungsankündigung nicht auf diese Folgen hingewiesen worden.

  • Wird die Verschlechterung der Wohnung als Folge einer Modernisierung angekündigt bzw. ist absehbar, dann muss besonders geprüft werden, ob Mieter die beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen dulden müssen und des wegen den Einwand der Verschlechterung erheben.
    Duldungspflicht zur Modernisierung der Wohnung besteht nicht immer

Verschlechterung der Wohnverhältnisse durch Modernisierung - Mietminderung

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 5.9.2019 (Az. 67 S 101/19 ) dass bei Verschlechterungen durchaus eine dauerhafte Mietminderung in Betracht kommt.

In besonderen Fällen kann bei einer nicht angekündigten Verschlechterung sogar ein Anspruch auf Rückbau bestehen.

Verschlechterung der Wohnung durch Modernisierung - ist diese bautechnisch vermeidbar?

  • Es komme in solchen Fällen darauf an, ob die Einschränkungen bautechnisch vermeidbar sind, ob also der Vermieter durch andere Planung oder Ausführung die Verbesserung hätte erreichen können, ohne zugleich die Wohnung in diesem Maß zu verschlechtern.
  • Allerdings meint das Gericht, die Beweispflicht für die bautechnische Vermeidbarkeit liege beim Mieter. Dies dann zu beweisen, kann schwierig sein.

Davon hängt dann ab, ob den Mietern  Mietminderung oder sogar Ansprüche auf einen Rückbau zustehen.



Redaktion


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