Logo

Ehepaar ist Vermieter - Kündigung der Wohnung

Soll der Mietvertrag der Wohnung gekündigt werden, sind aber mehrere Personen gemeinschaftlich Vermieter, dann müssen auch alle an dieser Kündigung mitwirken. Das gilt auch für ein Ehepaar, das Vermieter ist.

Wohnung gehört Ehepaar gemeinsam - gemeinsames Handeln der Eheleute

Gehört ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mehreren Personen gemeinschaftlich - häufig z.B. bei Eheleuten (oder auch Erben) -, dann muss grundsätzlich der Mietvertrag gemeinschaftlich abgeschlossen werden.

Es stehen dann meist diese Personen als Vermieter im Mietvertrag.

Kündigung des Mietvertrags der Wohnung durch Ehepaar als Eigentümer 

Gemeinschaftliches Handeln der Vermieter, des Ehepaars, ist notwendig, wenn der Mietvertrag der Wohnung gekündigt werden soll.

Das bedeutet:

  • entweder alle Vermieter unterschreiben die Kündigung,
  • oder derjenige, der die Kündigung alleine unterschreibt, legt Vollmachten aller anderen Vermieter vor, die ihn berechtigen, für die anderen zu handeln, auch eine Kündigung auszusprechen.

Kündigung der Wohnung durch Vermieter muss jedem Mieter zugehen

Kündigung der Wohnung - Eigentumsanteil wurde an den Ehepartner übertragen

Das Ehepaar war ursprünglich gemeinsam Eigentümer einer Wohnung und beide vermieteten gemeinsam. Im Verlauf des Mietverhältnisses übertrug der Ehemann seinen Eigentumsanteil an der Eigentumswohnung an die Ehefrau.

Kündigung der Wohnung unwirksam, weil das Ehepaar nicht gemeinsam kündigt?

Der ehemals geschlossene Mietvertrag wurde dann nur von der Ehefrau gekündigt. Der Mieter wehrte sich gegen diese nur von einem der Vermieter ausgesprochene Kündigung der Wohnung.

Teilübertragung der Wohnung als Eigentum an Ehefrau - Ehefrau kann nicht allein kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 9.1.2019 (Az. VIII ZB 26/17):

  • Beide Personen blieben gemeinschaftlich Vermieter, sie hätten nur gemeinschaftlich die Wohnung kündigen können, so der Bundesgerichtshof.
  • Die allein von der Ehefrau gegenüber dem Mieter ausgesprochene Kündigung war unwirksam.

Es gilt in einem solchen Fall: 

  • Der veräußernde Eigentümer und der Erwerber müssen verschiedene Personen sein und der Erwerber darf bis zum Erwerb nicht Vermieter gewesen sein - dies ist bei einem Ehepaar, das ehemals gemeinschaftlich ihre Wohnung vermietet hat, nicht der Fall.

Wird eine andere Person Eigentümer einer Wohnung, erfolgt der Verkauf an einen Dritten, dann hat diese Person alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, könnte gemäß bestehender gesetzlicher Möglichkeiten die Wohnung kündigen.
Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe

Wollen Mieter ihre Wohnung kündigen, dann ist die Kündigung an alle Personen zu richten, die Vermieter sind, im Fall eines Ehepaars dann an die Eheleute:
Mietvertrag als Mieter kündigen - an wen die Kündigung schicken? 


Als Ehepaar oder Ehepartner die Wohnung kündigen


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: