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Einbauküche soll nicht mitvermietet sein - Mängelbeseitigung

Eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, dass die vorhandene Einbauküche nicht mitvermietet sei, kann unwirksam sein, Mieter haben dann Anspruch auf Beseitigung von Mängeln.

Vorhandene Einbauküche in Mietwohnung ist normalerweise mitvermietet

Einrichtungen, die bei Einzug in die Wohnung dort vorhanden sind, sind normalerweise mitvermietet, auch eine vorhandene Einbauküche. Das bedeutet, Vermieter müssen mit der Wohnung auch diese Einrichtungen instandhalten, § 535 BGB.

Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn es sich um eine Kleinreparatur handelt und im Mietvertrag eine wirksame Regelung enthalten ist, dass Kosten von Kleinreparaturen von den Mietern zu tragen sind.
Kleinreparatur - Beispiele für typische Kleinreparaturen.

Einbauküche soll nicht mitvermietet sein - im Mietvertrag kostenlos zum Gebrauch überlassen

Ein Vermieter schrieb in den von ihm vorgelegten Mietvertrag, die vorhandene Einbauküche sei nicht Bestandteil des Mietvertrags, sie werde der Mieterin kostenlos zum Gebrauch überlassen.

Solche Vertragskonstruktionen kommen häufiger vor. Die Rechtsprechung geht unterschiedlich damit um.
Einbauküche an Mieter verliehen - Leihvertrag, Küche nicht vemietet.

Dunstabzugshaube der Einbauküche defekt - Mieterin verlangt Reparatur, Mängelbeseitigung

Einige Monate nach dem Einzug funktionierte die Dunstabzugshaube der Einbauküche nicht mehr. Die Mieterin verlangte vom Vermieter, diese zu reparieren oder zu erneuern. Der Vermieter weigerte sich, und kündigte auch noch "den Leihvertrag" für die Einbauküche.

Die Mieterin berief sich darauf, es handle sich um eine unangemessene und daher unwirksame Formularklausel im Mietvertrag.

Der Vermieter meinte, es liege eine Individualvereinbarung vor, und die sei auch zulässig.

Vermieter zur Reparatur der Einbauküche verpflichtet - trotz kostenloser Überlassung

Das Amtsgericht Besigheim entschied durch Urteil vom 22.06.2023 (Az. 7 C 442/22  ), dass der Vermieter zur Reparatur der Einbauküche - hier: der Dunstabzugshaube - verpflichtet ist.

Das Gericht begründete sorgfältig, die Klausel im Mietvertrag sei eine Formularklausel in dem vom Vermieter gestellten Mietvertrag. Eine Individualvereinbarung läge nur vor, wenn die Klausel frei vereinbart worden wäre, ernsthaft eine andere Regelung angeboten worden wäre. Das sei nicht der Fall.

Damit sei die Regelung gemäß den Regeln des BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 - 310 BGB zu prüfen.

Klausel im Mietvertrag wegen kostenloser Überlassung der Küche unwirksam - es gilt das Gesetz

Klauseln im Mietvertrag, die vom Vermieter vorgegeben sind, sind nur wirksam, wenn sie klar und verständlich formuliert und für die Verbraucherseite nicht überraschend sind, wenn sie nicht die Verbraucherseite - hier die Mieter - unangemessen benachteiligen.

Klauseln im Wohnungsmietvertrag können unwirksam sein.

  • Die Regelung, so das Gericht, sei unangemessen, § 307 BGB.

Sie weiche deutlich von dem gesetzlichen Leitbild ab, wonach der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet sei.

Letztlich diene die formularmäßige "Verleihung" der Einbauküche dazu, verdeckt die Instandhaltungskosten auf die Mieter abzuwälzen. Die Mieter müssten auf unbekannte Dauer für Sachen einstehen, die nicht in ihrem Eigentum stehen, und selbst wenn sie theoretisch bei Aufgabe der Wohnung die Einrichtung mitnehmen könnten, sei diese faktisch wertlos.

Die "Kündigung des Leihvertrages" ändere hieran nichts, denn es liege gar kein Leihvertrag vor.

Defekt, Mangel an der Einbauküche der Wohnung berechtigt zur Mietminderung

Ist der Gebrauch der Wohnung - z.B. durch einen Defekt an der mitvermieteten Küche - erheblich eingeschränkt, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.


Redaktion


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