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Einzimmerwohnung - Erlaubnis zur Untervermietung

Der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung kann einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt.

Untervermietung - Erlaubnis vom Vermieter erforderlich

Mieter haben einen Anspruch auf die Erlaubnis, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse daran entsteht, § 553 BGB.

Mieter müssen in diesem Fall den Vermieter um Erteilung der Untervermietungserlaubnis bitten.

Musterbrief: Erlaubnis für Untervermietung bekommen

Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, dann können Mieter Klage bei Gericht einreichen, das dann ggf. den Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis verurteilt.
Untervermietung - Klage auf Erlaubnis

Untervermietung eines Teils der Wohnung bei einer Einzimmerwohnung?

Das Gesetz sagt aber ausdrücklich, dass "ein Teil der Wohnung" untervermietet werden kann. Wie verhält sich das bei einer Einzimmerwohnung, (Ein-Raum-Wohnung)?

Von Eigentümerseite wird manchmal eingewandt, ein Anspruch auf Untervermietungserlaubnis bestehe überhaupt nicht, weil ja dem Hauptmieter kein eigenes Zimmer verbleiben würde.

Vermieter verweigert Erlaubnis für Untervermietung der Einzimmerwohnung - Klage des Mieters

Der Mieter einer Einzimmerwohnung wollte für etwa eineinhalb Jahre eine andere Person in seiner Wohnung wohnen lassen, weil er sich in dieser Zeit im Ausland aufhalten werde. Der Vermieter lehnte ab, der Mieter erhob Klage auf Erlaubnis.

Das Amtsgericht wies die Klage ab, aber das Landgericht verurteilte den Vermieter, die Erlaubnis zu erteilen. Der Mieter hatte dargelegt, dass er seine persönlichen Sachen in einem Schrank und einer Kommode verwahrte sowie in einem am Ende des Flurs gelegenen, durch einen Vorhang abgetrennten, nur von ihm zu nutzenden Bereich von der Größe eines Quadratmeters; auch behielt er einen Wohnungsschlüssel. Das reiche aus. Der Vermieter legte Revision zum Bundesgerichtshof ein.

BGH-Urteil - Anspruch auf Untervermietungserlaubnis für Einzimmerwohnung kann bestehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom 13. September 2023  (Az. VIII ZR 109/22  ) das Urteil des Landgerichts.

  • Auch bei einer Einzimmerwohnung könne ein Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung bestehen, wenn der Mieter den Gewahrsam, die Nutzung an der Wohnung nicht vollständig aufgibt.
    Er habe persönliche Sachen dort gesondert verwahrt, und mit dem Schlüssel auch jederzeit Zugriff dazu.
  • Der Auslandsaufenthalt und der Wunsch, die Wohnung nach Rückkehr wieder selbst nutzen zu können, reiche als berechtigtes Interesse aus.

Verweigerung der Untervermietungserlaubnis - Schadenersatz

Der Mieter erhielt hier erst durch das Berufungsurteil das Recht zur Untervermietung zugesprochen, als der beantragte Untervermietungszeitraum fast abgeschlossen war; das vom Vermieter eingeleitete Revisionsverfahren dauerte noch einmal eineinhalb Jahre.

Wenn dem Mieter durch die Verweigerung der Erlaubnis ein beweisbarer Schaden entstanden ist, könnte er nun also für diese Zeit Schadenersatzansprüche geltend machen.


Redaktion


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