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Angefragter Suchbegriff: Einzimmerwohnung
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Die Untervermietung einer Einzimmerwohnung ( 1-Raum-Wohnung ) ist ein Sonderfall, da er gesetzlich nicht vorgesehen ist. Erlaubnis für die Untervermietung der gesamten Wohnung ist gesetzlich nicht vorgesehen Das Gesetz spricht nämlich nur davon,