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Angefragter Suchbegriff: unrenoviert
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Übernimmt ein Mieter eine unrenovierte Wohnung, dann ist die Überwälzung der Renovierung, der Schönheitsreparaturen, meist unwirksam. Ändert sich daran etwas, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung geschlossen hat,
Müssen Mieter Schönheitsreparaturen machen, renovieren, wenn die Wohnung ehemals unrenoviert angemietet wurde, in Teilen nicht renoviert war, erhebliche Gebrauchsspuren hatte?  Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 185/14 )



