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Schönheitsreparaturen durch Vermieter - Streichen in welcher Farbe?

Hat der Vermieter die Verpflichtung, die Schönheitsreparaturen auszuführen, dann darf er keine ausgefallene Farbe auftragen, er muss auch Farbwünsche des Mieters beachten. 

Wann muss der Vermieter Schönheitsreparaturen an Mietwohnung ausführen?

Nach dem Gesetz ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich, dazu gehören eigentlich auch Schönheitsreparaturen in der Wohnung. 

Der Vermieter ist verpflichtet die Renovierung durchzuführen:

  • Wenn es im Vertrag keine Regelung gibt, die diese Pflicht auf den Mieter überträgt, 

wenn eine im Mietvertrag stehende Vertragsregelung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist: 
Schönheitsreparaturen - unwirksame Regelungen im Mietvertrag 
Schönheitsreparaturen - Wann der Vermieter renovieren muss 

Vermieter ist zur Renovierung der Wohnung verpflichtet

Der Vermieter muss in solchen Fällen dann auch während der Mietzeit die fälligen Schönheitsreparaturen ausführen.
Renovierungspflicht durchsetzen 

Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter einen Anteil der Kosten erstatten muss.
BGH: Mieter muss Kostenanteil bei Renovierung durch Vermieter tragen

Schönheitsreparaturen bei anfangs unrenoviert übergebener Wohnung

Insbesondere dann, wenn die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde, und auch kein angemessener Ausgleich dafür vom Vermieter gewährt wurde, dann sind Vertragsklauseln, die Mieter zur Renovierung verpflichten, unwirksam.

BGH: Keine Schönheitsreparaturpflicht des Mieters bei unrenoviert übergebener Wohnung

Schönheitsreparaturen durch Vermieter während der Mietzeit - Mieter dürfen mitentscheiden

Der Vermieter, der Schönheitsreparaturen auszuführen hat, muss respektieren, dass der Mieter die gemietete Wohnung nach seinen Geschmacksvorstellungen gestalten darf. 

Er darf also nicht eine Tapete mit röhrenden Hirschen kleben, wenn der Mieter dies nicht mag, oder für das Streichen der Wohnung ausgefallene Farben auswählen.

  • Der Vermieter muss den Farbgebungswünschen oder Tapetenmusterwünschen des Mieters nachkommen, wenn das für ihn nicht zu Mehrkosten führt.

Allgemein anerkannt ist das zumindest für den Fall, dass der Mieter Anstriche in weißer Farbe oder neutral heller Farbe verlangt.

Hinweis


Wenn Mieter selbst vom Vermieter eine eigenwillige Farbgebung verlangen,  so kann das dazu führen, dass Mieter am Ende der Mietzeit die Wohnung in neutraler Fabgestaltung zurückgeben müssen: 
Wohnungsrückgabe - Tapeten, Wände in bunten Farben renoviert 


Redaktion


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