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Ratgeber Untervermietung
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Renovierung der Wohnung durch den Vermieter - als Mieter dulden?
Ob Mieter Renovierungsarbeiten des Vermieters in ihrer Wohnung dulden müssen, dies hängt von der Art der beabsichtigten Renovierungsmaßnahmen ab.
Renovierungsarbeiten des Vermieters an der Außenseite des Hauses, der Wohnung
- Renovierungsarbeiten des Vermieters an der Außenseite der Wohnung (z.B. an der Außenseite der Fenster) müssen Sie - wie alle sonstigen Instandsetzungsmaßnahmen - grundsätzlich dulden. Ob Sie selbst einen Renovierungsbedarf sehen, ist unerheblich:
Mängel beseitigen, Reparaturen - Mieter haben Pflicht zur Mitwirkung
Sie müssen auch den Zugang zu Ihrer Wohnung erlauben, soweit die Arbeiten nur - oder kostengünstiger - von innen ausgeführt werden können. Andererseits muss der Vermieter dann in gewissem Maß auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht nehmen.
Müssen Renovierungsmaßnahmen des Vermieters während der Mietzeit geduldet werden?
Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters müssen Sie dulden, wenn sie zur Substanzerhaltung notwendig sind. Dementsprechend ist die Möglichkeit, Renovierungsarbeiten des Vermieters abzuwehren, unterschiedlich.
Renovierungsarbeiten des Vermieters innerhalb Ihrer Wohnung müssen Sie während des laufenden Mietvertrages nur dulden,
- wenn dies Folgearbeiten von Instandsetzung oder Modernisierung sind,
- oder ohne die Renovierungsarbeiten die Substanz des Hauses beeinträchtigt würde
- oder wenn der Vermieter verpflichtet ist, zu renovieren,
z.B. weil die Wohnung anfangs nicht renoviert übergeben wurde.
Wohnung unrenoviert übergeben - Renovierung ist Vermieterpflicht
Das gilt auch, wenn den Vermieter insgesamt die Renovierungspflicht trifft:
Schönheitsreparaturen - Wann der Vermieter renovieren muss
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