Logo

Schäden durch Rauchen in der Mietwohnung - Schadenersatz

Stellt der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung fest, dass wegen starken Rauchens des Mieters die Tapeten, die Anstriche der Wände, lackierte Fenster und Türen durch Nikotinablagerungen stark vergilbt sind, so kann deshalb ein Renovierungsanspruch bzw. Schadenersatzanspruch des Vermieters bestehen.

    Unwirksame Renovierungsklausel - Schönheitsreparaturen wegen verrauchter Wohnung

    Schadenersatzzahlungen bzw. die Ausführung von erforderlichen Renovierungsarbeiten, können auch dann auf den Mieter zukommen, wenn die im Mietvertrag enthaltenen Regelungen zur Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam sind.

    Dies selbst dann, wenn eine Wohnung an den Mieter bei Einzug unrenoviert übergeben wurde.

    Sind in der folgenden Mietzeit durch das Rauchen des Mieters Schäden an der Wohnung entstanden, die nicht mehr mit normalen Renovierungsarbeiten beseitigt werden können, dann hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz bzw. Anspruch auf Renovierung.

    Es ist, wie der nachfolgende Rechtsstreit zeigt, schon vorgekommen, dass eine Erneuerung des Wandinnenputzes erforderlich war.

    Starkes Rauchen in der Wohnung führt zu bleibendem Rauchgeruch

    Der Anspruch auf Schadenersatz besteht auch, wenn sich Rauchgeruch als Folge starken Rauchens in der Wohnung sozusagen "festgesetzt" hat, durch nomale Renovierungsarbeiten nicht zu beseitigen ist.

    • Eine solche Wohnung kann meist nicht ohne weiteres weitervermietet werden, es können sehr umfangreiche Maßnahmen erforderlich sein, damit der Rauchgeruch beseitigt wird.

    Vermieter klagt auf Schadenersatz wegen durch starkes Rauchen beschädigter Wohnung

    Das Amtsgericht und Landgericht Hannover lehnten zunächst den Schadenersatzanspruch des Vermieters, wegen der im Mietvertrag enthaltenen unwirksamen Renovierungsklausel ab. 

    Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 242/13) verwies in der Revision das Verfahren an das Landgericht zurück, da weitere Umstände des Falles zu klären seien. 

    Schäden durch starkes Rauchen in der Mietwohnung - Mieter soll Instandsetzung bezahlen

    Das Landgericht Hannover (Urteil v. 29.02.2016, Az. 12 S 9/13) verurteilte dann den Mieter, doch Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen. 

    • Durch das exzessive Rauchen des Mieters sei die Bausubstanz der Wohnung geschädigt worden. Dadurch seien Instandsetzungsarbeiten erforderlich, für die der Mieter aufkommen müsse, Schadenersatz zu zahlen habe.

    Starkes Rauchen - Entfernung des Wandputzes wegen Rauchgeruch kann erforderlich sein

    Nach Ãœberzeugung des Gerichts musste in diesem Fall der Innenputz der Wohnung erneuert werden, denn durch das alleinige Auftragen einer Nikotinsperre auf dem Innenputz hätte der Rauchgeruch nicht beseitigt werden können. 

    Mieter muss hohen Schadenersatz für von ihm verursachte Schäden durch Rauchen zahlen

    Der Vermieter bekam Schadenersatz für:
    Das Abschlagen und die Erneuerung des Wandputzes, Mietausfall, Malerarbeiten und Reinigungskosten. 


    Redaktion


    Hinweis

    Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: