​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Erhöhung Heizkostenvorauszahlungen wegen hoher Energiepreise
Können Vermieter wegen stark steigender Energiepreise die Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen verlangen?
Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung wird nicht gezahlt - Mietschulden können entstehen
Die Frage ist brisant, weil Heizkostenvorauszahlungen zur "Miete" gehören.
- Ist die Erhöhung der Vorschuss-Forderung des Vermieters berechtigt, dann führt die Nichtzahlung zu einem Mietrückstand - ein Mietrückstand von etwas mehr als einer Monatsmiete kann zu einer Kündigung führen.
Mietschulden - fristlose, fristgemäße Kündigung möglich
Heizkostenabrechnung führt zur Nachzahlung - Erhöhung der Vorauszahlungen möglich
Endet eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsverpflichtung, dann darf der Vermieter die Vorauszahlungen entsprechend erhöhen, § 560 BGB.
Stark gestiegene Energiepreise - Vermieter will deshalb die Heizkostenvorauszahlung erhöhen
Abrechnungen berücksichtigen aber nur die Kosten des Abrechnungsjahrs - die liegen also fast ein Jahr zurück.
- Steigen die Energiekosten stark, so ist noch nicht entschieden, ob Vermieter erhöhte Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten, die Heizkosten verlangen können, wenn die Kosten erst nach Ende des letzten Abrechnungszeitraums gestiegen sind.
Höchstrichterlich nicht geklärt ist auch, welche Belege Vermieter wegen einer Erhöhung der Heizkostenvorauszahlungen in einem solchen Fall vorlegen muss:
BGH zu Erhöhung von Heizkosten-Vorauszahlungen.
Hohe Energiepreise - Vermieter verlangt erhöhte Vorauszahlungen für Heizkosten - was tun?
Als Mieter kann man vielleicht die neuen erhöhten Vorschüsse nicht zahlen, es wird ja auch anderes gerade sehr viel teurer.
Richtig ist: Der Vermieter muss erst ein Jahr später abrechnen. Führt die Erhöhung der Vorauszahlung dazu, dass zu viel bezahlt wird, dann bekommt man als Mieter zu hohe Vorschüsse erst deutlich später zurück, nach Vorlage der Heizkostenabrechnung.
- Aber wenn die Kosten sich tatsächlich nach der letzten Abrechnung sich deutlich erhöht haben, und die Vorschüsse nicht angepasst wurden, dann fällt die Nachzahlungsrechnung ein Jahr später um so heftiger aus.
- Wirtschaftlich macht es vielleicht sogar Sinn, bereits früher monatlich mehr zu zahlen.
Stark gestiegene Energiekosten - erhöhte Heizkostenvorauszahlungen zahlen?
Verlangt der Vermieter erhöhte Heizkostenvorauszahlungen, dann kommt es zunächst darauf an, ob er plausibel erklärt, wie er zu dem Erhöhungsbetrag kommt. Der Verweis auf allgemeine Preissteigerungen reicht nicht.
- Es kann sinnvoll sein, den erhöhten Heizkostenvorschuss zu bezahlen.
- Mieterinnen und Mieter sollten jedenfalls sorgfältig prüfen, wann die Differenz der Heizkostenvorauszahlungen in der Summe den Betrag einer Monatsmiete erreichen wird.
- Sind noch andere Mietbeträge streitig, z.B. wegen einer möglichen Mietminderung, dann sollten die hinzugerechnet werden.
- Spätestens kurz vor dem Zeitpunkt, in dem die Mietdifferenzen insgesamt den Betrag einer Monatsmiete (Bruttowarmmiete) erreichen, sollten sie bezahlt werden.
- Die Mietzahlung sollte unter Rückforderungsvorbehalt gestellt werden, jedenfalls dann, wenn auch Mietminderungs-Beträge mit bezahlt werden.
Erhöhte Heizkostenvorschüsse werden nicht gezahlt - Kündigungsrisiko wegen Mietrückständen
Hinzu kommt das für Mieter entstehende Kündigungsrisiko:
Wird am Ende von einem Gericht geurteilt, dass der Vermieter zu Recht erhöhte Vorschüsse verlangt hat, dann kann auch eine Kündigung wegen entstandenen Mietrückständen als wirksam beurteilt werden.
- Eine fristgemäße Kündigung ist schon möglich, wenn ein Mietrückstand von etwas mehr als 1 Monatsmiete besteht. Auch die sofortige Nachzahlung im Falle einer Kündigung hilft dann oft nicht.
Tipp
- Verlangt der Vermieter keine Erhöhung der Vorauszahlungen für Heizkosten, so ist es gut, jeden Monat einen Betrag beiseite zu legen, damit der zu erwartende hohe Nachzahlungsbetrag gezahlt werden kann.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: