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Miete - Erläuterung des Begriffes

Als Miete bezeichnet man die Gegenleistung, die der Mieter an den Vermieter geben muss, dass er die Wohnung, einzelne Räume und auch außerhalb der Wohnung gelegene Bereiche (wie das Treppenhaus oder einen vermieteten Garten) nutzen darf.

Erläuterung des Begriffes Miete - Bestandteile der Miete

Dies ist der Gesamtbetrag, den der Mieter regelmäßig zahlen muss: 

Dieser Gesamtbetrag kann sich aus verschiedenen Anteilen zusammensetzen

Zur Miete gehören auch die Betriebskosten, also monatliche Beträge, die Sie für Heizungs- und Warmwasserkosten oder andere Betriebskosten zahlen müssen.

Nachzahlungen aus einer Abrechnung für Betriebskosten oder Heizkosten gehören nicht zur „Miete“.

Nicht zur „Miete“ gehören auch:

Regelmäßige Zahlungen, die vom Mieter für die Wohnung direkt an Versorgungsträger geleistet werden, z.B. für Gas, Strom, Müllabfuhr. 

Zahlung der Miete für die Wohnung 

Meist ist für die Miete der Wohnung jeden Monat — im Voraus  — ein Geldbetrag zu zahlen, aber es kann auch eine andere Gegenleistung sein.

Vereinbarungen zur Höhe der Miete im neuen Mietvertrag ür die Mietwohnung

Der Vermieter hat sich, wenn es einen Mietspiegel gibt, oder die Mietpreisbremse gilt, sich an der „ortsüblichen“ Miete zu orientieren: 

Die Miete für die Wohnung darf nicht zu hoch sein

Der Vermieter darf keine überhöhte Miete verlangen:
Mietüberhöhung, Bedeutung - Vermieter verlangt zu hohe Miete 

In manchen Gebieten, Gemeinden gilt die Mietpreisbremse:
Mietpreisbremse, Miethöhe für Wohnungen, Ausnahmen im Gesetz 

Mieter und Vermieter können zur Höhe der künftigen Miete besondere vertragliche Vereinbarungen treffen. Vereinbarung einer

Indexmiete; Staffelmiete

  • Was bedeutet eigentlich eine

Bruttokaltmiete

Inklusivmiete;

Teilinklusivmiete



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