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Vatertag - Christi Himmelfahrt - Grillen auf Balkon, Hof, im Garten 

Oft wird am Vatertag (Christi Himmelfahrt) auf dem Balkon, dem Hof oder im Garten des Hauses gemeinsam gegrillt - es darf keine Lärmbelästigung entstehen. Grillen mit der Familie, Freunden, das kann nur eingeschränkt oder sogar vielleicht gar nicht möglich sein.

Als Mieter einer Wohnung am Feiertag, Christi Himmelfahrt Grillen - ist das erlaubt?

Viele Mieter meinen, ein Fest feiern und Grillen, das sei am Vatertag (Herrentag) sowieso erlaubt.

  • Ein Fest kann man natürlich feiern - aber es sind die geltenden Regeln einzuhalten: 
    Lärm, Ruhestörungen, Belästigungen sind zu vermeiden.

Lärmbelästigung, Ruhestörung am Feiertag, Herrentag - andere nicht belästigen, nicht stören

Mehr Lärm als normal zulässig ist nicht erlaubt und auch die Ruhezeiten sind einzuhalten: 
Allgemein übliche Ruhezeiten - Mittagsruhe, Nachtruhe 

Sonntagsruhe, Feiertagsruhe im Mietrecht - Lärm, Ruhestörungen 

  • Nachbarn, ältere Menschen, kranke Menschen können sich durch das Feiern sehr belästigt, gestört fühlen. 

Grillen an einem Feiertag - Verbot für Grillen steht im Mietvertrag

Viel Lärm machen ist sowieso verboten - und das Grillen kann im Mietvertrag oder auch in der Hausordnung verboten sein.
Ob ein solches Verbot, wirksam ist, kann nicht allgemein beantwortet werden:
Grillen auf Balkon, Terrasse, Hof oder im Garten für Mieter erlaubt? 

Grillen und Lärmbelästigung - Vermieter kann Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen

Zusammengenommen kann das recht unangenehme Folgen haben. 
Es könnte eine Abmahnung vom Vermieter ausgesprochen werden: 
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben? 

Nachbarn könnten auch eine Anzeige bei der Polizei machen.

  • Hat man wegen Grillen oder Partys feiern vielleicht sogar schon eine Abmahnung erhalten, dann kann dies zur Kündigung des Mietvertrags führen. 
  • Besser da Grillen, wo es niemanden stört!


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