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Vermieter macht keine Wohnungsrückgabe, behauptet dann Mängel

Was ist, wenn ein Vermieter am Ende des Mietverhältnisses keine Wohnungsrückgabe, keine Wohnungsabnahme macht und dann gegenüber seinem früheren Mieter Mängel an der Wohnung behauptet und Schadenersatz fordert?

Keine Wohnungsabnahme mit Vermieter - Vermieter fordert wegen Mängeln Schadenersatz

Wird ein vereinbarter Termin für die Wohnungsrückgabe bei Mietvertragsende vom Vermieter nicht eingehalten oder kommt es aus irgendwelchen anderen Gründen nicht zur einer Wohnungsrückgabe, dann kann dies dazu führen, dass vom Vermieter nachträglich behauptete Mängel nicht zu einer durchsetzbaren Schadenersatzforderung führen.

Wohnungsrückgabe - Wohnungsübergabeprotokoll liegt vor, kein Protokoll zum Auszug

Ein Vermieter hatte zu Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung erst übergeben, nachdem ein genaues Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wurde.

Am Ende des Mietvertrags hielt sich der Vermieter nicht an den fest vereinbarten Termin zur Rückgabe der Wohnung - der Vermieter fehlte unentschuldigt. 

Daraufhin wurde die Schlüsselübergabe durch den Mieter einfach mit einem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters erledigt. 

Hinweis


Es ist grundsätzlich riskant, die Wohnungsschlüssel einfach in den Briefkasten des Vermieters einzuwerfen oder gar beim Hauswart abzugeben: 
Wohnungsrückgabe - Schlüssel beim Hauswart abgeben ist riskant 

Wohnungsrückgabe - Schlüsselrückgabe als Voraussetzung 

Vermieter behauptet Mängel an der Wohnung - es fand keine Rückgabe der Wohnung statt

Der Vermieter nahm dann eine Wohnungsbesichtigung vor und stellte Mängel fest. Die behaupteteten Mängel wurden von den Mietern bestritten. 

  • Die behaupteten Mängel veranlassten den Vermieter, die Kaution nicht zurückzuzahlen.
  • Daraufhin klagten die Mieter vor Gericht auf die Rückzahlung ihrer Kaution.

Keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung - Verschulden des Vermieters

Das Amtsgericht Donaueschingen (Az. 2 C 65/15) entschied am 27.8.2015: Da es der Vermieter beim Einzug sehr genau genommen hatte, auf einem Wohnungsübergabeprotokoll bestand, die Unterzeichnung des Mietvertrages von der Zahlung der Kaution abhängig machte, muss er beim Auszug, der Wohnungsrückgabe den gleichen Maßstab, die gleiche Sorgfältigkeit wie bei der Wohnungsübergabe anlegen.

Kaution ist zurückzuzahlen - behauptete Mängel, Zustand der Wohnung nicht aufzuklären

Das Nichterscheinen des Vermieters zum vereinbarten Termin habe aber dazu geführt, dass der Zustand der Wohnung nicht geklärt, auch nicht durch ein Rückgabeprotokoll dokumentiert werden konnte: 
Wohnung zurückgeben - Wohnungsübergabeprotokoll sinnvoll 

  • Das Gericht entschied, dass der Vermieter die Kaution zurückzahlen müsse
  • - der Vermieter durfte die Kaution, fast 1.300 Euro, nicht mit angeblich vorhandenen Mängeln verrechnen.

Redaktion


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