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Widerspruch Wohnungskündigung - Gutachten wegen Härtegründen

Der Vermieter kann den Mietvertrag der Wohnung kündigen, z.B. wegen Eigenbedarfs - Mieter können gegen die ordentliche Kündigung der Wohnung Widerspruch einlegen. Im Prozess kann das Gericht ein Gutachten wegen vom Mieter vorgebrachter Härtegründe anordnen.

Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrags aus persönlichen Härtegründen

Das Recht, gegen eine Kündigung des Mietvertrags der Wohnung Widerspruch einzulegen, ergibt sich aus Â§ 574 BGB.

Frist für Widerspruch gegen die Kündigung der Wohnung

Für den Widerspruch müssen Mieter auf die Frist achten:

  • Ist in dem Kündigungsschreiben auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen, dann muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist, also spätestens zwei Monate vor dem Ende der restlichen Vertragsdauer beim Vermieter eingegangen sein.
  • Hat der Vermieter im Kündigungsschreiben (oder in einem nachfolgenen Schreiben) nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, dann kann sogar noch im ersten Termin des Räumungsprozesses vor Gericht der Widerspruch erklärt werden. 
  • Aus sozialen Gründen gegen die Kündigung der Wohnung Widerspruch einlegen, Beispiele:
    Kündigung der Wohnung - Widerspruch aus sozialen Gründen 

Sind im Widerspruch gegen die Kündigung der Wohnung die Härtegründe anzugeben?

Es müssen, wenn das im Kündigungsschreiben verlangt ist, in dem Widerspruchsschreiben auch die Gründe angegeben werden, aus denen sich die besondere Härte ergeben soll, auf die sich Mieter berufen.

Akzeptiert der Vermieter die vorgebrachten Härtegründe nicht, dann wird er in der Regel beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen.

Prozess wegen Kündigung der Wohnung - Vermieter bestreitet Vorliegen von Härtegründen

Der Vermieter wird im Prozess meist bestreiten, dass die angegebenen Härtegründe überhaupt vorliegen, bzw. dass diese so schwerwiegend sind, dass deshalb der Mietvertrag nicht beendet werden kann.

Sachverständigengutachten zur Prüfung von gesundheitlichen Härtegründen

Ein Mieter hatte im Prozess schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen und eine Suizid-Gefährdung vorgetragen, entsprechende Atteste vorgelegt.

Das Landgericht hatte dies für ausreichend angesehen: Die Härtegründe des Mieters seien belegt und die Räumungsklage des Vermieters wurde abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 28.4.2021, Az. VIII ZR 6/19 :

  • Wird vom Vermieter das Vorliegen von Härtegründen ausreichend bestritten, dann muss das Gericht ein Sachverständigengutachten über die konkreten Auswirkungen der vorliegenden Erkrankung einholen.

Prüfung von gesundheitlichen Härtegründen durch das Gericht mit Sachverständigengutachten

Berufen sich Mieter auf gesundheitliche Härtegründe, dann kann dies dazu führen, dass das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen muss.

Für Mieter erhöht sich durch ein Gutachten das Kostenrisiko:
Prozesskosten im Wohnungsmietrecht - Hinweise für Mieter 

Wird durch das Gericht die Kündigung bestätigt, weil das Gericht auf Grund des Sachverständigengutachtens keinen ausreichenden Beleg für die vorgebrachten Härtegründe sieht, dann muss die Mieterseite auch die Gutachterkosten tragen.
Rechtsstreit mit dem Vermieter - oft wird ein Gutachter beauftragt  


Redaktion


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