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Mieterhöhung - falsche Wohnfläche, falsche Größe der Mietwohnung

Legt der Vermieter für eine Mieterhöhung der Wohnung eine Wohnfläche zugrunde, die nicht richtig, zu groß ist, bzw. die man als Mieter nicht für richtig hält, so reicht es in einem solchen Fall nicht, einfach nur die Flächenangabe des Vermieters zu bestreiten, deswegen der Mieterhöhung pauschal zu widersprechen.

Vermieter setzt eine zu hohe, falsche Wohnfläche, Wohnungsgröße für Mieterhöhung an

Mieter können nicht einfach dem Vermieter mitteilen, sagen "das glaub ich nicht", oder in einem eventuell nachfolgenden Rechtsstreit vor Gericht nur behaupten, dass für die Größe der Wohnung eine falsche Fläche angegeben wurde. 

Die tatsächliche Fläche, Größe der Mietwohnung, ist für eine Mieterhöhung maßgeblich

Für eine Mieterhöhung muss der Vermieter die tatsächliche, die richtige Fläche der Wohnung zugrundelegen:
Die tatsächliche Größe ist bei der Mieterhöhung maßgeblich

  • Nur die tatsächliche Fläche der Wohnung ist Grundlage für eine Einordnung in einen vorhandenen Mietspiegel. Ist die richtige ortsübliche Quadratmetermiete gemäß einem vorhandenen Mietspiegel ermittelt, dann darf diese nur mit den tatsächlich vorhandenen Quadratmetern multipliziert werden. 
  • Das ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geklärt.

Hinweis


Achtung:
​​​​​​​Ist der Mieterhöhung trotz falscher Fläche zugestimmt worden, kann nicht ohne weiteres die überzahlte Miete zurückgefordert werden.

Widerspruch gegen Mieterhöhung wegen falscher Wohnfläche

Der Bundesgerichtshof verlangt in einem weiteren Urteil vom 31.5.2017 (VIII ZR 181/16), dass sich der Mieter bemüht, zu erklären, woraus sich seiner Meinung nach ergibt, dass die Fläche geringer ist als vom Vermieter behauptet.

Hinweis


Dem BGH genügte es nicht, dass der Mieter die ursprünglich im Immobilienangebot stehende Angabe von 90 qm und die später bei der Mieterhöhung angegebene Fläche von 94,5 qm "bezweifelte";

  • daraus ergebe sich jedenfalls nicht die Behauptung, die Wohnung sei "jedenfalls nicht größer als 90 qm". 

Falsche Größe der Wohnung - die Wohnfläche einer Wohnung zu berechnen ist nicht einfach

Da es nicht ausreicht, dass man die vom Vermieter angegebene Größe nur bezweifelt, muss man wenigstens erklären können, wie man entgegen den Angaben des Vermieters auf eine andere, kleinere Fläche kommt.

  • Die Wohnflächenberechnung kann kompliziert sein, aber es kann nicht verlangt werden, dass  Mieter ein fachgerechtes Aufmaß der Wohnung vorlegen.
  • Mieter sollten daher Mühe darauf verwenden, die Fläche nicht nur sehr ungefähr festzustellen, sollten die festgestellte Flächenabweichung im Falle eines Rechtsstreits dem Gericht erklären können.
    Wohnfläche berechnen - wie stellt man die Größe der Wohnung fest?

Modernisierungsmieterhöhung - tatsächliche Wohnfläche der Wohnung als Grundlage

Auch für Modernisierungsmieterhöhungen ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich: 
Modernisierungskosten auf Mietwohnung verteilen - Umlageschlüssel 

Lesetipps


Auch bei den Betriebskosten, die nach der Wohnfläche abgerechnet werden, ist die tatsächliche Größe der Wohnung die Grundlage:

Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich 


Anders ist es, wenn es um eine Mietsenkung wegen einer falsch angegebenen Wohnungsgröße geht:

Wohnfläche im Mietvertrag falsch - Miete zu hoch, Miete senken


Falsche Wohnfläche der Wohnung - Miete zu hoch - Mietsenkung 



Redaktion


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