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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - durch Vergrößerung Bad keine separate Toilette mehr
Wird wegen der Vergrößerung eines Badezimmers die bisher separate Toilette dafür einbezogen, so dass sich anschließend die Toilette im Badezimmer befindet, dann stellt dies gleichzeitig eine Verschlechterung des Gebrauchswerts dar.
Modernisierung, Vergrößerung Badezimmer - Gästetoilette, separate Toilette fällt weg
Wird erst durch die Einbeziehung einer separaten Toilette die Vergrößerung des Bads möglich, so liegt keine Modernisierung vor. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 13.7.2017 (Az. 333 S 45/16).
Vergrößerung des Badezimmers kann Modernisierung sein
Gern wird bei notwendigen Instandsetzungen der Grundriss des Badezimmers geändert.
Wird dadurch das Badezimmer geräumiger, so wird das oft als Modernisierung bezeichnet (obwohl zwangsläufig ein anderer Raum der Wohnung dadurch kleiner wird). Die Baukosten können dann als Modernisierungsmieterhöhung umgelegt werden.
Separate Toilette der Wohnung fällt durch Modernisierung weg - keine Wertverbesserung
Das gilt aber nach der Entscheidung des LG Hamburg nicht, wenn die Vergrößerung des Badezimmers dadurch zustande kommt, dass eine zuvor separate Toilette einbezogen wird.
- Durch diese Modernisierungsmaßnahme fällt ein Nutzungsvorteil weg: Auch wenn das Bad vergrößert wird: Es sei gerade umgekehrt als höherer Gebrauchswert anzusehen, wenn die Toilette separat zugänglich ist.
Vergrößerung Bad im Rahmen der Modernisierung - ersparte Instandsetzungskosten ermitteln
Abgesehen davon hatte der Vermieter nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Kosten des Badumbaus als Instandsetzungskosten anzusehen sind.
Von der Modernisierungsumlage müssen ersparte Instandsetzungskosten abgezogen werden. Diese hätte der Vermieter - so das Gericht - auch leicht ermitteln können, ein pauschaler Abzug von 25 % reiche nicht aus.
Redaktion
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