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Ruhestörung - Nachbar verursacht Lärm mit Rollladen 

Verursacht ein Mieter mit mehrfachem oder absichtlich lautem Herunterlassen und Hochziehen von Rollläden oder einem Rollladen Lärm,  so kann dies eine Ruhestörung sein, die beim Verursacher zu Problemen führt. 

Lärm durch das Hochziehen, Herunterlassen von Rollläden

Das normale Betätigen von Rollläden in einem Mietshaus ist unter Nachbarn gegenseitig zu dulden. Auch wenn die Bedienung des Rollladens in der Nachtzeit erfolgt, so gehört dies zum Alltag und ist regelmäßig, wenn eine normale Bedienung des Rollladens vorliegt, einer normalen und üblichen Wohnnutzung zuzurechnen.

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Mietwohnung - Geräusche durch Rollläden häufig ein Ärgernis

Mit Rollladen Lärm machen, andere Mieter absichtlich stören als Ruhestörung

Ein ruhestörendes Verhalten kann z.B. als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht und als solche gewertet werden - eine Bestrafung mit einem Bußgeld für den Ruhestörer ist möglich.

Lärm vom Nachbarn mit Rollladen - Vermieter schickt Abmahnung an Ruhestörer

Wer andere absichtlich mit Lärm Ã¤rgert, egal zu welcher Tageszeit, dem kann eine Abmahnung des Vermieters zugestellt werden, worin der Störer zur Unterlassung aufgefordert und für den Fall der Wiederholung die Kündigung der Wohnung angedroht wird. 

  • Dabei ist wichtig, dass ein ruhestörendes Verhalten, das von Mitbewohnern, Haushaltsangehörigen eines Mieters ausgeht, der Mieter der Wohnung sich zurechnen lassen muss.

Nachbar verursacht absichtlich Lärm mit Rollläden - dies kann zur Kündigung führen

Wird eine Kündigung ausgesprochen, dann hat man eventuell schlechte Karten vor Gericht, nämlich dann, wenn Zeugen das absichtliche Lärm verursachende Verhalten bestätigen.

Die Folge: Ein Gericht könnte die ausgesprochene Kündigung der Wohnung als rechtmäßig beurteilen.


Redaktion


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