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Ratgeber Untervermietung
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Schimmel im Kinderzimmer - Mieter kündigt Wohnung fristlos
Schimmel im Kinderzimmer kann Mieter berechtigen, den Mietvertrag der Wohnung fristlos zu kündigen.
Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Schimmel - Mieter muss Vermieter abmahnen
Die fristlose Kündigung der Wohnung durch Mieter ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe die Fortsetzung des Mietvertrags unzumutbar machen.
Fristlose Kündigung des Vertrages durch den Mieter - wann ist das möglich?
Eine wirksame fristlose Kündigung beendet den Vertrag früher, als dies durch eine ordentliche Kündigung möglich wäre.
Ist die fristlose Kündigung unwirksam, dann müssen Mieter bis zum Ende der Kündigungsfrist noch die Miete zahlen, auch wenn sie schon ausgezogen sind.
- Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist fast immer, dass dem Vermieter zuvor eine Abmahnung geschickt worden ist, und eine angemessene Frist gesetzt, die Zustände zu ändern.
Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter - Abmahnung
Gesundheitliche Gefährdung wegen Schimmel - Grund für fristlose Kündigung der Wohnung?
Anerkannt ist, dass eine Gesundheitsgefährdung die Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Das gilt auch bei Schimmel in der Wohnung.
- Aber hier ist die Lage oft kompliziert, weil der Vermieter meist behauptet, der Mieter sei selbst schuld daran, dass Schimmel auftritt.
Gründe, Ursachen für Schimmel - wer ist verantwortlich?
Sachverständigengutachten wegen Schimmelbildung - Schuld des Mieters nicht nachzuweisen
Ein Mieter kündigte fristlos den Mietvertrag wegen Schimmelbefall im Kinderzimmer, nachdem der Vermieter auf entsprechende Schreiben den Schimmel nicht beseitigt hatte.
Der Vermieter klagte die Mieten bis zum regulären Ende des Vertrags ein.
Das Amtsgericht beauftragte einen Sachverständigen, festzustellen, ob bauliche Mängel mit ursächlich für den aufgetretenen Schimmel seien. Das Sachverständigengutachten ergab, dass das Mauerwerk zeitweise von außen durchfeuchtet war.
Urteil - Fristlose Kündigung des Mietvertrags durch Mieter wegen Schimmelbildung wirksam
Das Amtsgericht Bielefeld entschied mit Urteil vom 3.7.2019 (Az. 415 C 56/18), dass wegen der festgestellten baulichen Mängel den vom Vermieter vorgebrachten Behauptungen, frühere Mieter oder nachfolgende Mieter hätten keine Schimmelprobleme gehabt, nicht mehr nachzugehen war.
- Die fristlose Kündigung sei berechtigt, die Zahlungsklage des Vermieters wurde abgewiesen.
Bei Schimmelschäden kommt es sehr genau auf die Umstände des Einzelfalls an. Häufig gibt ein Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag.
Da dies hohe Kosten verschlingt, muss genau abgewogen werden, ob sich lohnt um Monatsmieten zu streiten, Besonders gilt das, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Redaktion
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