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Schimmel in der Mietwohnung - Ursachen, Gründe 

Die Beseitigung eines Schimmelschadens ist immer die Aufgabe des Vermieters, auch wenn eventuell der Mieter für die Schimmelbildung in der Wohnung verantwortlich sein sollte - die Verantwortung des Mieters für den Schimmelschaden muss der Vermieter beweisen.

Beseitigung des Schimmels durch den Vermieter - Information des Vermieters

Gleichgültig, aus welchem Grund der Schimmel in der Wohnung (im Keller) entstanden ist - der Vermieter ist für die Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung zuständig

Der Vermieter ist über den Mangel zu informieren:
Schimmel in der Mietwohnung - Mitteilung an Vermieter 
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern
 

Hinweis


Der Vermieter kann nicht einfach pauschal behaupten, der Mieter sei Schuld an der Schimmelbildung - der Vermieter muss dies beweisen:

Vermieter muss nachweisen, beweisen, dass er für die Schimmelbildung nicht verantwortlich ist

Der Vermieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er nicht für die Schimmelbildung verantwortlich ist. 

Dafür ist es nicht ausreichend, wenn er einfach behauptet, das Lüftungsverhalten des Mieters sei schuld. Der Vermieter muss Gründe, warum der Mieter den Schaden verursacht hat, in der Regel beweisen. 
Schimmel in der Mietwohnung - Streit vor Gericht über Ursache 

Vermieter ist für die Bildung von Schimmel in der Wohnung verantwortlich

Gründe für Schimmelbildung in der Mietwohnung, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen können, sind zum Beispiel:

Ursachen für Auftreten von Schimmel in der Wohnung - Verantwortungsbereich des Vermieters

  • Regenwasser, Schmelzwasser durchnässt Außenwand 
  • Drückendes Regenwasser gegen Außenwände (nach Regen kann das Wasser nicht richtig ablaufen)
  • Regenwasser (Schmelzwasser) dringt über das Dach ein und durchnässt die Decke der Wohnung
  • Aufsteigendes Grundwasser
  • Fehlende oder mangelhafte Sperrschicht gegen aufsteigende Feuchtigkeit
  • Wasserschaden in der darüber liegenden Wohnung
  • Wasser- oder Abflussleitungen sind undicht
  • Schimmelbildung nach Abschluss von Wärmedämmmaßnahmen (z.B. Einbau neuer Fenster)
  • Wärmebrücken sind eine häufige Ursache (diese treten z,B. oft in Heizkörpernischen, Hausaußenecken, Fensterlaibungen auf)
  • Innendämmung, die vom Vermieter ausgeführt wurde (z.B. in Heizkörpernischen)
  • schlechte oder gar keine Wärmedämmung an einer Außenwand
  • u.a.

Mieter soll für die Schimmelbildung in der Mietwohnung verantwortlich sein

Vermieter argumentieren gerne, der Mieter habe „ein mangelhaftes Lüftungs- und Heizverhalten.“ Ziel dieser Argumentation ist: Der Mieter ist selbst schuld und der Mieter soll die Kosten für die Beseitigung des Schimmels übernehmen.

Bildung von Schimmel in der Wohnung - wann kann der Mieter verantwortlich sein?

  • Lüftung der Wohnung wird nicht richtig durchgeführt
  • Kalte Räume (z.B. das Schlafzimmer) werden mit der Luft warmer Räume (z.B. aus dem Wohnzimmer) mitgeheizt. Durch das Abkühlen warmer Luft entsteht Feuchtigkeit, die sich an Wänden niederschlägt - Schimmel kann die Folge sein
  • Bei hoher Feuchtigkeit durch Duschen, Baden und Kochen - keine richtige Be- oder Entlüftung
  • Sehr viele Pflanzen in der Wohnung oder einzelner Räume begünstigen die Bildung von Feuchtigkeit
  • Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in Zimmern fördert die Schimmelbildung (kann z.B. durch das Trocknen von Wäsche entstehen, zu viele Pflanzen)
  • Innendämmung, die vom Mieter ausgeführt wurde (z.B. in Heizkörpernischen)
  • Wasserschaden durch den Mieter
  • u.a.

Ursachen für Schimmelbildung im Keller

Durch Kellerlüftung im Sommer (warme Außenluft kühlt sich im Kellerraum ab, es entsteht Feuchtigkeit) kann sich Schimmel bilden, für den der Mieter verantwortlich sein kann:
Schimmel, Feuchtigkeit im Keller - Lüften, warme Außentemperaturen
 



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