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Schimmel in der Wohnung - Privatgutachten wegen Ursache

Bevor Mieter wegen Schimmelbefalls ein Privatgutachten in Auftrag geben, um zu beweisen, dass sie für den Schimmel in der Wohnung nicht verantwortlich sind, ein Privatgutachter die Ursache ermittelt, sollte mit dem Anwalt besprochen werden, ob dies überhaupt sinnvoll ist.

Privatgutachten wegen Schimmelbefall in der Wohnung

Die Kosten für ein Privatgutachten sind meist vom Mieter selbst zu bezahlen. Vor Gericht wird das Privatgutachten zwar zur Kenntnis genommen, aber in der Regel wird vom Gericht selbst ein Sachverständiger beauftragt, damit dieser unabhängig die Feststellungen zur Schadensursache trifft.

Schimmel in der Wohnung - ist das Privatgutachten des Mieters ein Beweis vor Gericht?

Der vom Gericht beauftragte Gutachter muss sich zwar mit den Inhalten eines Privatgutachtens auseinandersetzen, muss diesem aber inhaltlich nicht folgen.

Der über das Gericht bestellte Gutachter kann auch hinsichtlich der Schuldfrage bzw. der Schadensursache zu ganz anderen Ergebnissen als das Privatgutachten kommen.

Privatgutachten als Gegengutachten gegen gerichtliches Sachverständigengutachten

Hat das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, dann kann es ggf. sinnvoll sein, ein Privatgutachten als Gegengutachten einzusetzen, zum Beispiel um in dem Gerichtsgutachten Fehler aufzuzeigen.

Streit vor Gericht wegen Schimmelbefall der Wohnung - hohe Kosten können entstehen

Angesichts der durch einen Gerichtsstreit und der bereits durch einen gerichtlich beauftragten Gutachter entstehenden Kosten sollte überlegt werden, ob zwischen Mieter und Vermieter eine einvernehmliche Regelung für die fachgerechte Schimmelbeseitigung gefunden werden kann. Nur wenn ganz eindeutig die Schadensursache in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, kann das Kostenrisiko nicht so hoch sein.
Schimmel - hat der Mieter oder der Vermieter den Schaden zu zahlen? 


Redaktion


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