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Schönheitsreparaturen - Wohnung war bei Einzug zum Teil renoviert
Müssen Mieter Schönheitsreparaturen machen, renovieren, wenn die Wohnung ehemals unrenoviert angemietet wurde, in Teilen nicht renoviert war, erhebliche Gebrauchsspuren hatte?
Ausführung von Schönheitsreparaturen bei Übergabe einer zum Teil renovierten Wohnung
- Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 185/14) hat festgestellt, dass eine im Mietvertrag vorhandene Formularklausel zu Schönheitsreparaturen nicht nur dann unwirksam ist, wenn die Wohnung insgesamt unrenoviert war, sondern sogar schon dann, wenn die Wohnung teilweise nicht renoviert war.
- Die Folge daraus kann sein, dass ein Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen muss.
Anmietung einer nur teilweise renovierten Wohnung - Schönheitsreparaturen Mietvertragsende
Das Landgericht Berlin (Urteil vom 4.6.2015, Az. 67 S 140/15) hatte sich mit einer zu Mietvertragsbeginn zum Teil nicht renovierten Wohnung zu beschäftigen.
In diesem Fall wiesen die Fensterrahmen Lackabplatzungen auf.
Das Landgericht stellte fest, dass es nicht auf den Umfang eines zu Mietbeginn bestehenden Renovierungsbedarfs ankommt, sondern dass bereits erhebliche Gebrauchsspuren dafür ausreichend sein können, dass den Mieter bei Rückgabe der Wohnung keine Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen trifft.
- Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Vermieter dem Mieter keinen ausreichenden oder gar keinen Ausgleich (z.B. Zahlung eines Geldbetrages; Erlass einiger Monatsmieten) für die Anmietung einer (in Teilen) renovierungsbedürftigen Wohnung gewährt hat:
Einzug in unrenovierte Wohnung - genug Geld, Ausgleich bekommen?
Mieter, die eine in Teilen oder insgesamt unrenovierte Wohnung anmieten, müssen notfalls auch noch nach Jahren den ehemaligen Zustand der Wohnung beweisen:
Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen?
Am Ende des Mietvertrages kann so viel Zeit und Geld gespart werden, wenn wegen des beweisbaren ehemaligen Zustands der Wohnung keine Renovierung gemacht werden muss.
Den Zustand der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses dokumentieren, ein eigenes Übergabeprotokoll über den Zustand erstellen:
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung
Zeugen sollten das Protokoll unterschreiben. Fotos machen nicht vergessen!
Redaktion
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