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Schönheitsreparaturen - Wohnung bei Einzug nur teilweise renoviert

Sind von Mietern Schönheitsreparaturen am Mietvertragsende auszuführen, wenn die Wohnung zu Beginn des Mietvertrags nur teilweise unrenoviert war, deutliche Gebrauchsspuren aus dem, den vorigen Mietverhältnissen hatte?  

Schönheitsreparaturen bei Übergabe einer zum Teil renovierten Wohnung

  • Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 185/14) hat festgestellt, dass eine im Mietvertrag vorhandene Formularklausel zu Schönheitsreparaturen nicht nur dann unwirksam ist, wenn die Wohnung insgesamt unrenoviert war,
  • sondern sogar schon dann, wenn die Wohnung teilweise nicht renoviert war. 

Die Folge daraus: Es kann sein, dass Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen müssen.

Ãœbergabe einer zum Teil renovierten Mietwohnung als Mieter beweisen

Oft besteht im Nachhinein die Schwierigkeit, den ehemaligen Zustand der Wohnung bei Ãœbergabe bzw. Einzug zu beweisen. Daher ist es gut, wenn der Zustand der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses dokumentiert wird bzw. wurde, z.B. durch ein eigenes Ãœbergabeprotokoll Ã¼ber den Zustand, vorhandene Mängel der Renovierung: 
Mustervorlage - Wohnungsübergabeprotokoll für neue Wohnung 

  • Für den Beweis des Zustands sollte ein Zeuge das Protokoll unterschreiben und es sollten Fotos gemacht werden.

Einzug in nicht vollständig renovierte Wohnung - Schönheitsreparaturen am Mietvertragsende

Das Landgericht Berlin (Urteil vom 4.6.2015, Az.  67 S 140/15) hatte sich mit einer zu Mietvertragsbeginn zum Teil nicht renovierten Wohnung zu beschäftigen.

In diesem Fall wiesen die Fensterrahmen Lackabplatzungen auf. 

Das Landgericht stellte fest, dass es nicht auf den Umfang eines zu Mietbeginn bestehenden Renovierungsbedarfs ankommt, sondern dass bereits erhebliche Gebrauchsspuren dafür ausreichend sein können, dass den Mieter bei Rückgabe der Wohnung keine Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen trifft. 

Anmietung einer nur zum Teil renovierten Wohnung - Vermieter gewährt einen Mietnachlass

Keine Renovierung ist von Mietern auszuführen, wenn der Vermieter zu Beginn des Mietvertrags dem Mieter keinen ausreichenden oder gar keinen Ausgleich (z.B. Zahlung eines Geldbetrages; Erlass einiger Monatsmieten) für die Anmietung einer (in Teilen) renovierungsbedürftigen Wohnung gewährt hat: 
Einzug in unrenovierte Wohnung - genug Geld, Ausgleich bekommen? 

Die Anmietung einer unrenovierten Wohnung muss auch nach Jahren noch beweisbar sein

Mieter, die eine in Teilen oder insgesamt unrenovierte Wohnung anmieten, müssen auch noch nach Jahren in der Lage sein, den ehemaligen Zustand der Wohnung bei Ãœbernahme zu beweisen: 
Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen? 

  • Am Ende des Mietvertrages kann so viel Zeit und Geld gespart werden, wenn wegen des beweisbaren ehemaligen Zustands der Wohnung keine Renovierung gemacht werden muss. 

  


Redaktion


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