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Todesfall - Übernahme Mietvertrag für Mietwohnung als Freundin, Freund
Wenn ein Mieter, eine Mieterin verstorben ist, können Menschen, die mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, in den Mietvertrag eintreten, diesen sozusagen übernehmen.
Mietvertrag für Mietwohnung erlischt nicht einfach mit dem Tod des Mieters, der Mieterin
Mit dem Tod des Mieters, der Mieterin, erlischt nicht einfach der Mietvertrag.
- Der Mietvertrag kann auf andere Personen übergehen, bestimmte Personen haben ein Vorrecht, den Mietvertrag zu übernehmen:
Todesfall - in den Mietvertrag eintreten - Der Vermieter hat meist nur die Möglichkeit, das abzuwehren, wenn er mit der Person des Eintretenden schon schwerwiegende Probleme gehabt hat.
Als Freund, Freundin in den Mietvertrag eintreten - gemeinsamer Haushalt kann ausreichen
Wenn es keinen Bevorrechtigten gibt, dann reicht es aus, wenn die Person, die den Mietvertrag übernehmen will, mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Es kommt nicht darauf an, ob eine ganz nahe Beziehung, eine Lebensgemeinschaft oder Liebesbeziehung bestanden hat: Todesfall, gemeinsamer Haushalt - Mietvertrag übernehmen, eintreten
Urteil zu Eintritt in den Mietvertrag - besondere Nähe oder Liebesbeziehung nicht erforderlich
Das entschied das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ( Berlin ) in einem Urteil vom 11.12.2017
(Az. 7 C 39/17).
- Es kommt nur darauf an, dass der gemeinsame Haushalt auf Dauer angelegt war.
Nach der Begründung des Gesetzes soll hierdurch z.B. auch ermöglicht werden, dass alte Menschen dauerhaft zusammenleben, als Alternative zum Alters- oder Pflegeheim, und der länger lebende Mitbewohner den Mietvertrag übernimmt.
Machmal wird von Vermieterseite bestritten, dass ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, oder dass dieser auf Dauer angelegt war, oder es wird gesagt, man wisse gar nichts von dem Vorhandensein des Mitbewohners.
- Es kann sich daher für Zusammenwohnende lohnen, den Vermieter frühzeitig davon zu informieren, dass man in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt führt.
Mit Freundin oder Freund zusammenziehen - Vermieter informieren
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