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Unpünktliche Mietzahlung - nach Abmahnung Kündigung der Wohnung

Wurde die Miete für die Wohnung unpünktlich gezahlt, und hat der Mieter eine Abmahnung des Vermieters erhalten, dann ist die erneute unpünktliche Zahlung ein ausreichender Grund für eine Kündigung der Wohnung - es gibt aber auch Ausnahmen.

Miete nicht pünktlich gezahlt - Vermieter setzt sich mit Kündigung des Mietvertrags nicht durch

In einem Einzelfall hat das Landgericht Berlin (Az. 65 S 239/15) die Kündigung für nicht gerechtfertigt angesehen. 

Der Mieter hatte seit vielen Jahren die Miete sehr häufig nicht genau bis zum dritten Werktag gezahlt, der Vermieter hatte das immer hingenommen.

Vermieter schickt Abmahnung wegen unpünklicher Mietzahlung für die Wohnung

Dann schickte der Vermieter wegen des verspäteten Zahlungseingangs für die Miete eine Abmahnung.

Nach Abmahnung und weiterer unpünktlicher Mietzahlung erfolgt Kündigung des Mieters

Die Abmahnung erhielt der Mieter am 27. November, die Miete ging anstatt am 3. Dezember erst am 4. Dezember beim Vermieter ein und der Vermieter kündigte die Wohnung.

Weitere unpünktliche Mietzahlung nutzt Vermieter für Kündigung der Wohnung

Weil die nächste Mietzahlung um einen Tag verspätet einging, kündigte der Vermieter seinem Mieter und der Streit landete vor Gericht.

  • Das Gericht befand:
    In diesem Fall sei die Kündigung unangemessen, so das Landgericht Berlin am 23.10.2015: Die Abmahnung, so das Landgericht, soll dem Mieter Gelegenheit geben, das als vertragswidrig beanstandete Verhalten zu ändern - das war in diesem Fall zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber unverhältnismäßig.
  • In einem solchen Fall sei weder die fristlose Kündigung noch die fristgemäße Kündigung gerechtfertigt, urteilte das Landgericht.

Redaktion


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